Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Herbert66 am 12. März 2012, 15:43:22

Titel: Urlaub wärhend Insolvenzverfahrens
Beitrag von: Herbert66 am 12. März 2012, 15:43:22
Hallo Zusammen,

ich musste mit meinem Betrieb als Unternehmer Insolvenz anmelden.
Der Betrieb ist stillgelegt, das Insolvenzverfahren läuft. Ich habe dem IV alle Informationen und Auskünft gegeben.
Nun hat mir meine Frau einen 2 wöchigen Ulraub geschenkt der in ende des Monats losgehen soll. Kann und darf ich in dieser Zeit in Urlaub gehen?
Ich möchte dem IV in nichts schuldig sein und wäre auch via Mail erreichbar!

Danke schon jetzt für Eure Antworten

Herbert66
Titel: Re: Urlaub wärhend Insolvenzverfahrens
Beitrag von: Der_Alte am 12. März 2012, 17:32:51
Ihre Frau fährt hoffentlich nur mit Ihnen in Urlaub und hat Ihnen nichts geschenkt. Denn ein Geschenk müssten Sie dem Insolvenzverwalter als Vermögen ausliefern, damit er es verwerten kann. Also hat Ihre Frau einen Urlaub gebucht und Sie dürfen mitfahren. Dann wünsche ich Ihnen viel Freude im Urlaub. Sie müssen nicht ständig für den Insolvenzverwalter erreichbar sein.
Titel: Re: Urlaub wärhend Insolvenzverfahrens
Beitrag von: Herbert66 am 12. März 2012, 19:26:29
@Der-Alte: Danke für Ihre Antwort!

Bislang habe ich 2 grosse Fragekataloge abgegeben für die ich je 1 Woche Zeit hatte diese einzureichen.
Wenn nun kurzfristig noch mehr Fragen nachkommen würde ich dies ja nicht innerhalb einer Woche schaffen. Kann mir der IV dann da einen Strick draus drehen?
Ich habe bzgl. der Rechte des Schuldner leider im Netz kaum Info gefunden.

Danke

Herbert66
Titel: Re: Urlaub wärhend Insolvenzverfahrens
Beitrag von: Der_Alte am 12. März 2012, 19:43:37
Sie haben zwar eine Auskunftspflicht nach § 97 InsO, das bedeutet aber nicht, dass Sie dem Treuhänder im Tages- oder Wochenrythmus Rede und Anwort stehen müssen. Wenn die verlangte Auskunft einige Tage später beim Insolvenzverwalter eintrifft ist es unschädlich. Einen Termin von nur einer Woche setzt man im Übrigen nicht; das ist unanständig und wird unter Juristen auch regelmäßig missachtet.
Genießen Sie den Urlaub. Wenn anschließend Post vom IV zuhause liegt können Sie die immer noch beantworten. Und immer daran denken: Der IV ist nicht Ihr Freund und Sie müssen nicht seiner werden. Nur ordentlich zusammenarbeiten ist erforderlich. Und dazu sind beide Seiten verpflichtet.