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Autor Thema: Urlaubsbezüge  (Gelesen 1572 mal)

Martin1958

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Urlaubsbezüge
« am: 16. Februar 2012, 10:46:16 »

Guten Tag, kurz zur Vorstellung: bin seit 07/2010 in der Privatinsolvenz. Die Wohlverhaltensperiode ist noch nicht eröffnet. Habe einen Job in der Seefahrt.
Habe nun eine Urlaubsabrechnung erhalten mit dem Vermerk: Urlaubsbezüge.
Sind diese voll pfändbar oder gelten sie als Urlaubsgeld als unpfändbar?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
MfG Martin 1958‚
Gespeichert
 

Insoman

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Re: Urlaubsbezüge
« Antwort #1 am: 16. Februar 2012, 11:31:14 »

Ein Blick in die Zivilprozessordnung könnte helfen..
Zitat
§ 850a ZPO Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
2.die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge...

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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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