Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Martin1958 am 16. Februar 2012, 10:46:16
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Guten Tag, kurz zur Vorstellung: bin seit 07/2010 in der Privatinsolvenz. Die Wohlverhaltensperiode ist noch nicht eröffnet. Habe einen Job in der Seefahrt.
Habe nun eine Urlaubsabrechnung erhalten mit dem Vermerk: Urlaubsbezüge.
Sind diese voll pfändbar oder gelten sie als Urlaubsgeld als unpfändbar?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
MfG Martin 1958‚
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Ein Blick in die Zivilprozessordnung könnte helfen..
§ 850a ZPO Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
2.die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge...