Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Schippi am 29. Juni 2007, 09:06:38
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Hallo wir haben seit 2005 Inso und mein Mann bekommt im Juni Urlaubsgeld ist Urlaubsgeld Pfändbar ??????????????
:sad:
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§ 850a ZPO - Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;
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Danke für die Auskunft wie vwehält sie das bei einer Gewinnbeteiligung die man am Jahresende von eine Firma ausgezahlt bekommt ???
Vielen Dank
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...wird m.W. wie normales Einkommen gepfändet.
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Hallo! Urlaubsgeld darf absolut nicht gepfändet werden.Gruß Anton 43