Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ELISABETH am 30. Mai 2010, 18:49:40

Titel: urlaubsgeld
Beitrag von: ELISABETH am 30. Mai 2010, 18:49:40
 :wink:
Hallo Forum .Sicherlich hängt Euch die Frage zum Hals raus aber ich habe im Archiv gesucht und bin nicht schlau geworden.Mein Arbeitgeber zahlt 1000,- Euro Urlaubsgeld. Wenn ich sonst 2500,- netto hab ,hab ich jetzt 572,- Euro mit einem Kind abgeführt. Wenn ich von meinen jetzigen Netto das ganze Urlaubsgeld abrechne, muss ich nur den Pfändungsbetrag von ca 1700,- Euro abrechnen.Heisst der Th hat weniger wie normal????? Dann hab ich letztes Jahr einen Fehler gemacht, ich hab nur 500,- Euro vom Netto abgezogen. Vielen Dank ersteinmal und schönes We noch.
Titel: Re: urlaubsgeld
Beitrag von: paps am 30. Mai 2010, 23:16:02
Die 1.000,- werden vom Gesamtnetto abgezogen.

I.d.R werden also weniger pfändbare Beträge entstehen.