Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teute am 04. Juni 2010, 14:42:42

Titel: Urlaubsgeld
Beitrag von: teute am 04. Juni 2010, 14:42:42
hallo
Befinde mich seit ca. ein jahr in der Privat Inso

habe da mal ein frage,
ich habe urlaubsgeld mit meinen lohn bekommen, wurde aber nichts ausgerechnet was an den treuhänder
geht.

normaler bruttolohn 2108
netto ca                    1320
pfändungsbetrag    ca 230

Jetzt mit urlaubsgeld 3162
davon Urlaubsgeld     1054

netto gesamt             1941


Lohnsteuerklasse 1 kein Unterhaltsberechtigten.


habe jetzt ein wenig Angst , wenn ich meine Abrechnung zum Treuhänder schicke ermir mein konto sperrt.

und das geld runterholt.
kann das denn sein das bei diesem betrag kein Pfändbarer betrag übrig bleibt.
das urlaubsgeld ist tariflich geregelt.
Titel: Re: Urlaubsgeld
Beitrag von: meanmachine am 04. Juni 2010, 15:19:22
 :hi:
Moin,
Urlaubsgeld kann normalerweise nicht gepfändet werden.>§850aZPO
Überweist du selber an TH o dein Arbeitgeber?

Gruss
mean.......
Titel: Re: Urlaubsgeld
Beitrag von: paps am 04. Juni 2010, 17:53:35

Jetzt mit urlaubsgeld 3162
davon Urlaubsgeld     1054

netto gesamt             1941

Lohnsteuerklasse 1 kein Unterhaltsberechtigten.

Das ist ok.
    1941,-  Netto
1054,- Urlaubsgeld(Brutto)
=    887,- Pfändungsnetto

Nach Tabelle also nichts pfändbar.