Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teute am 04. Juni 2010, 14:42:42
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hallo
Befinde mich seit ca. ein jahr in der Privat Inso
habe da mal ein frage,
ich habe urlaubsgeld mit meinen lohn bekommen, wurde aber nichts ausgerechnet was an den treuhänder
geht.
normaler bruttolohn 2108
netto ca 1320
pfändungsbetrag ca 230
Jetzt mit urlaubsgeld 3162
davon Urlaubsgeld 1054
netto gesamt 1941
Lohnsteuerklasse 1 kein Unterhaltsberechtigten.
habe jetzt ein wenig Angst , wenn ich meine Abrechnung zum Treuhänder schicke ermir mein konto sperrt.
und das geld runterholt.
kann das denn sein das bei diesem betrag kein Pfändbarer betrag übrig bleibt.
das urlaubsgeld ist tariflich geregelt.
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:hi:
Moin,
Urlaubsgeld kann normalerweise nicht gepfändet werden.>§850aZPO
Überweist du selber an TH o dein Arbeitgeber?
Gruss
mean.......
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Jetzt mit urlaubsgeld 3162
davon Urlaubsgeld 1054
netto gesamt 1941
Lohnsteuerklasse 1 kein Unterhaltsberechtigten.
Das ist ok.
1941,- Netto
- 1054,- Urlaubsgeld(Brutto)
= 887,- Pfändungsnetto
Nach Tabelle also nichts pfändbar.