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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: doktor mabuse am 03. Mai 2010, 08:49:21

Titel: Urlaubsgeld-Berechnung in Insolvenz
Beitrag von: doktor mabuse am 03. Mai 2010, 08:49:21
Hallo Forumsmitglieder,

bin seit einigen Monaten in der Inso und hab schon unter diesem Schlagwort im Archiv gestöbert, aber so recht klar ist mir das Berechnungsschema zum Thema Urlaubsgeld immer noch nicht.
Bin in der glücklichen Lage, daß mein AG noch Urlaubsgeld zahlt, bloß, wie wird das bei der Pfändungsgrenze berücksichtigt, es soll ja komplett pfändungsfrei sein, wie ich gelesen habe?
Bin alleinstehend, keine unterhaltspflichtigen Personen.
Nach meinem Verständnis berechnet es sich so: (der Einfachheit halber nehme ich glatte, fiktive Zahlen)

Bruttolohn: 2.800 Euro
Urlaubsgeld: 1.000 Euro
macht zu versteuerndes Brutto: 3.800 Euro

davon ab die Sozialabgaben (z.B 40%) = 1.520 Euro
verbleibt Netto: 2.280

Nun kommt mein Verständnisproblem: Wieviel von den 1.000 Euro des Urlaubsgelds werden jetzt berücksichtigt, bevor gepfändet wird? Das können doch nicht die 1.000 Euro sein, denn dann würden ja nur 1.280 Euro überbleiben und der TH somit weniger bekommen als ohne Urlaubsgeld...da mein Netto sonst bei ca. 1.500 Euro liegt?
Ich meine, wäre zwar zu schön für mich, aber, wo ist der Haken?

Wäre sehr dankbar für eine fundierte Antwort,

Mit Gruß
Doktor Mabuse
Titel: Re: Urlaubsgeld-Berechnung in Insolvenz
Beitrag von: paps am 03. Mai 2010, 20:44:10
Ihre Rechnung ist richtig.
Es entspricht der allgemeinen Auffassung, dass der Bruttobetrag nach 850e ZPO anzusetzen ist.

850a ZPo spricht ja auch nicht von Netto.
Titel: Re: Urlaubsgeld-Berechnung in Insolvenz
Beitrag von: doktor mabuse am 03. Mai 2010, 22:39:13
hallo paps,

recht herzlichen Dank für die positive Nachricht!