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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Urlaubsgeld & Mehrarbeit, muß ich was abführen??  (Gelesen 3009 mal)

sidoce

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Urlaubsgeld & Mehrarbeit, muß ich was abführen??
« am: 15. Mai 2008, 20:50:27 »

Hallo,
ich bin noch sehr unwissend und habe einen nicht so tollen IV.
Jetzt soll ich am Ende des Monats ``Urlaubsgeld ``& Mehrarbeit ausbezahlt bekommen.
Verdiene ca. 950€ Netto, ca. 1150€ mit Mehrarbeit und ca. 1500€ mit Urlaubsgeld, bin aber alleinerziehend mit 2 Kindern.
Bekomme aber für ein Kind 308€ Unterhalt, 308€ Kindergeld & meinen Lohn.

Bin seit März 08 im Insolvenzverfahren.
Der IV hat mir auch im letzten Monat alte e-Bay gebühren, Pay Pal Zahlungen und Abbuchungen von Dezember07 an zurückgebucht und hällt diese fest.
Ich habe jetzt natürlich neue Schulden und zwar bei E_BAY und Pay Pal, doch obwohl es doch bezahlt war!!!
Eigentlich kann mir niemand sagen ob das alles so richtig ist und ich kann mir selbst auch keine Antwort geben....Bitte um Hilfe

DANKE :heulen:
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paps

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Re: Urlaubsgeld & Mehrarbeit, muß ich was abführen??
« Antwort #1 am: 15. Mai 2008, 21:09:11 »

erst einmal willkommen.

Da haben wir ja nun auch die Frage zu dem Zitat im anderen Tread.
(Habe diesen Beitrag mal gelöscht)

Nun zu ihrem Problem.

Ja die Lastschriftrückbuchungen durch den TH sind möglich.
Obwohl auch ehr unsinnig.
Die so entstandenen Neuforderungen sind natürlich Insolvenzschulden.

Insolvenzfeste Lösungswege, wie Sie das ausbügeln können gibt es nicht.
Denkbar wäre, dass ein Dritter diese Forderungen ausgleicht.

Unterhalt und Kindergeld werden nicht zu den pfändbaren beträgen hinzugerechnet.
So dass bei ihnen ein Pfändungsnetto von 1500,- zu Buche steht.

Somit wären lt. Pfändungstabelle 0,00 Euro pfändbar
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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sidoce

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Re: Urlaubsgeld & Mehrarbeit, muß ich was abführen??
« Antwort #2 am: 15. Mai 2008, 21:20:28 »

 :rougi:
Hallo,
erst einmal DANKE für die schnelle Antwort, doch das Geld , das der IV zurückgebucht hat beläuft sich insgesammt auf 500€.

Bekomme ich es nicht zurück ??
Was passiert damit?? Es ist auf einem Konto des IV, so steht es auf meinem Kontoauszug!!

Ich habe immer alles bezahlt bei e- Bay, nun hat man mir den Akount dort gekündigt, da ich dort jetzt über 300€ Schulden habe und sie mir schreiben ICH hätte das Geld zurück gebucht , lachhhhh, ich wars ja gar nicht.
Genau so bei Pay Pal, ich habe dort seit der eröffnung meines Verfahrens nichts mehr mit Pay Pal gezahlt, doch nun habe ich Ärger mit Dingen, die längst keine Probleme waren, nun habe ich NEUE Schulden, die ICH gar nicht gemacht habe??
 :fuchsteufelswild:

Sowas darf es doch gar nicht geben??
Ich habe ca.20 000€ Schulden :heulen: was will man denn mit ca. 500€ anfangen, da eine Stelle beruhigen und an nächster eine öffnen???

Ich dachte , das wäre etwas, was nie einen Sinn ergeben würde??

Danke
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paps

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Re: Urlaubsgeld & Mehrarbeit, muß ich was abführen??
« Antwort #3 am: 15. Mai 2008, 21:34:52 »

Einen Sinn macht es für den TH schon.
Bei Ihnen ist wahrscheinlich in der nächsten Zeit wegen der 2 Kinder nichts pfändbar.

Da greift er eben zur Notlösung und holt Kraft seiner Vollmachten alle nicht genehmigten Abbuchungen zurück.

Somit hat er 500,- in der Masse und zumindest seine Kosten drin. :fuchsteufelswild:

Über das Thema wurde hier schon ausführlich diskutiert.

Am besten oben bei Suche mal Lastschrift eingeben, dann haben Sie schon mehr input. :wink:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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