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Autor Thema: Urlaubsgeld -Pfändung  (Gelesen 1572 mal)

Hundefee2009

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Urlaubsgeld -Pfändung
« am: 15. Juli 2013, 14:56:02 »

Hallo an Euch alle. So da habe ich das nächste Problem.Habe heute die Lohnabrechnung bekommen,da wurde Lohn und Urlaubsgeld überwiesen,nach den Abzügen wurde von den Nettolohn die Pfändung an den Treuhänder überwiesen.Ich denke da ist der Lohnabteilung ein Fehler unterlaufen oder? Hätten die nicht erst nur den Monatslohn pfänden dürfen,und das Urlaubsgeld bleibt unberührt?Letztes Jahr haben die gar nichts gepfändet,da bliebt sogar der Nettolohn davor verschont.Keine Ahnung wieso,im Lohnbüro meinte die Dame nur,Sie müsste die Pfändung bedienen,weil sonst die Firma haftbar gemacht wird.HE??? Es wäre ein neues Gesetz dazu raus gekommen.Ich habe aber die Info auch hier aus den Forum,Urlaubsgeld ist nicht pfändbar!!!! Bin gespannt was Ihr dazu schreibt.danke
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bullirider

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Re: Urlaubsgeld -Pfändung
« Antwort #1 am: 15. Juli 2013, 15:41:32 »

Hallo,
Meines Wissens nach ist Urlaubsgeld nicht pfändbar. Siehe ZPO Paragraf 850 a.
Warte aber noch auf die Antwort der Spezialisten.
Wenn nicht pfändbar, ist der Arbeitgeger zur Herausgabe verpflichtet.
Grüße Garry
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Der_Alte

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Re: Urlaubsgeld -Pfändung
« Antwort #2 am: 15. Juli 2013, 16:01:50 »

Da scheint Ihre Lohnbuchhaltung nicht so ganz gesetzeskundig zu sein.

Das Urlaubsgeld ist gemäß § 850 a ZPO in Höhe des Bruttobetrages unpfändbar. Das hat zuletzt der BGH mit Beschluss vom 26. 4. 2012 - IX ZB 239/10 eindeutig festgestellt.

Das bedeutet für die Berechnung, dass der Arbeitgeber die auf das Gesamtmonatseinkommen (Gehalt plus Urlaubsgeld)entfallenden Steuern und Sozialabgaben ausschließlich vom Brutto des Monatsgehalts abrechnen muss. Aus dem verbleibenden Netto des Monatsgehalts ist dann die Pfändung zu berechnen. Damit ergibt sich für diesen Monat mit großer Wahrscheinlichkeit ein insgeamt kleinerer Pfändungsbetrag als in der vergangenen Monaten.

Ihr Arbeitgeber ist Ihnen gegenüber verpflichtet, die Pfändung ordnungsgemäß zu berechnen und muss, sollte er sich verrechnet haben, für diesen Fehler einstehen. Schlimmstenfalls muss man das mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht regeln.
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Hundefee2009

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Re: Urlaubsgeld -Pfändung
« Antwort #3 am: 15. Juli 2013, 16:43:10 »

Hallo,ein grosses Dankeschön für die schnellen Antworten.Werde morgen noch mal ins Lohnbüro gehen.Echt Super das es Euch gibt.Danke Danke
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waldi

Re: Urlaubsgeld -Pfändung
« Antwort #4 am: 15. Juli 2013, 20:38:18 »

Wichtig übrigens dabei ist, dass diese Sonderzahlung in der Gehaltsabrechnung auch eindeutig als 'Urlaubsgeld' dokumentiert ist.
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