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Autor Thema: Urlaubsgeld - zu pfändender betrag?  (Gelesen 1572 mal)

deeres11

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Urlaubsgeld - zu pfändender betrag?
« am: 02. April 2012, 17:53:01 »

Hallo,

bin seit heute neu hier und habe gleich eine für mich wichtige Frage:

Seit einiger Zeit bin ich mit der Schuldnerberatung in Kontakt und stehe vor dem Schuldenbereinigungsplan.
Aktuell ist dem eine Gehaltsabtretung eines Gläubigers zuvorgekommen.

Mein Arbeitgeber will nun das im April gezahlte Urlaubsgeld als pfändbaren Betrag an den Gläubiger überweisen.
Das Urlaubsgeld beträgt 1.450€, das normale Gehalt ca. 5.000€ - jeweils brutto.
Nach Aussage der Schuldnerberatung ist die geplante Pfändung, wie auch nach meinen Informationen, nicht möglich.

Der Arbeitgeber begründet dies mit der Gesetzespassage "soweit es das Maß des üblichen nicht überschreitet" und vergleicht zum öffentlichen Dienst.
Dort wird gar kein Urlaubsgeld mehr gezahlt, also ist auch mein Urlaubsgeld pfändbar.
Vielleicht zur Hintergrundinformation: Das Urlaubsgeld ist laut Tarifvertrag kein "offizielles Urlaubsgeld" mehr.
Die Neuregelung im Tarfifvertrag lautet wie folgt: "Freizeit statt Urlaubsgeld - ...erhalten MA statt des Urlaubsgeldes zusätzliche freie Tage. Anstelle der zusätzlichen Freizeit können die Beschäftigten die Auszahlung des Urlaubsgeldes wählen...".

Danke für eine fachkompetente Auskunft von "Betroffenen".

deeres11

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Insoman

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Re: Urlaubsgeld - zu pfändender betrag?
« Antwort #1 am: 03. April 2012, 10:30:12 »

die Lösung der Frage der (Un-)pfändbarkeit führt eher über die Formulierung im Tarifvertrag....

Tatsächlich scheint hier ein Entschädigungsanspruch vorzuliegen, der tatsächlich nicht vomn Schutzzweck des § 850a ZPO gedeckt wäre..

Was den "Rahmen des Üblichen" angeht, ist natürlich auf die regelmäßige Vorgehensweise innerhalb Ihres Betriebes abzustellen.. insofern ist die Zahlung wohl durchaus im R.d.Ü.
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