Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pippalu am 22. Mai 2012, 08:54:29

Titel: Urlaubsnachfrage
Beitrag von: Pippalu am 22. Mai 2012, 08:54:29
Hallo zusammen,  

ich befinde mich noch in der Insolvenzeröffung.
Ich habe keine Ahnung wann der der Schlusstermin folgen wird.
Auch wenn alles gut läuft bin ich immer angespannt.

Meine Freundin hat mich jetzt mit meinen Kindern zu einem Urlaub eingeladen
in den Sommerferien, damit ich mal abschalten kann.
Das ganze sind 9 Tage.
Wie mache ich das nun mit meinem Treuh.?
Gebe ich Ihm die Info das ich nicht dabin?
Was ist wenn in der Zeit Post vom Gericht kommt?
Titel: Re: Urlaubsnachfrage
Beitrag von: TimDrechsler am 22. Mai 2012, 09:48:27
Ich würde das auf jedenfall machen, weil er ja auch wissen will, welche Ausgaben sie haben und wie er sie erreichen kann :)
Titel: Re: Urlaubsnachfrage
Beitrag von: Pippalu am 22. Mai 2012, 09:52:20
Sorry ich meinte ich bin schon soweit das bald der Schlusstermin kommt.
Sonst ist alles ok Prüftermin war ja auch schon.

Also ihn aufjedenfall trotzdem bescheid geben, das ich per Post 8-9 Tage nicht zu erreichen bin?
Sollte ich das schon frühzeitig machen?
Auch wenn es erst Mitte August ist?
Titel: Re: Urlaubsnachfrage
Beitrag von: Der_Alte am 22. Mai 2012, 11:46:47
Das Gericht setzt üblicherweise Fristen von 14 Tagen, es ershceint mir nicht erforderlich, das Gericht bzw. den Treuhänder davon zu unterrichten, dass Sie für eine gewisse Zeit nicht anwesend sind.
Gegenüber dem Treuhänder würde ich das ganze ohnehin nicht offenbaren, der könnte nur auf den dummen Gedanken kommen, davon die Masse bereichern zu wollen. Denn schließlich ist es ein Geschenk, dass man theoretisch auch in bare Münze umwandeln könnte. Und Geschenke gehören im eröffneten Verfahren der Masse.
Fahren Sie in Urlaub und genießen Sie die Tage. Sollte in der Zwischenzeit Post vom Gericht gekommen sein, können Sie immer noch rechtzeitig anworten.
Titel: Re: Urlaubsnachfrage
Beitrag von: Feuerwald am 22. Mai 2012, 12:01:37
Ich würde das auf jedenfall machen, weil er ja auch wissen will, welche Ausgaben sie haben und wie er sie erreichen kann :)

- solche Ausgaben interessieren den TH nicht. Man muss sich auch nicht "abmelden" oder sich eine Abwesenheit "genehmigen" lassen.  Wichtig ist alleine, dass man in einer üblichen Frist auf Schreiben reagieren kann. Siehe dazu den Beitrag vom "Alten".