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Autor Thema: UVG Rückstand nachmelden?  (Gelesen 1530 mal)

1980er

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UVG Rückstand nachmelden?
« am: 30. Juni 2012, 12:44:07 »

Hallo zusammen,

bin im eröffneten IN, Frist zur Anmeldung war 30.05.12, am 10.07. ist ein Termin im schriftlichen Verfahren.

Heute flattert mir ein Brief bezügl. UVG Zahlungen rein, man nehme Bezug auf mein Schreiben bezügl. Insolvenz (wegen UVG wurde aber bisher nichts angemeldet meinerseits, da ich vor dem 30.05. keine Summe kannte) und kommt nun mit Lohnpfändung an, etc, würde ich keine Ratenzahlung anbieten.

Kann ich diese Forderung nun noch nachmelden oder ist diese "so oder so" von der RSB erfasst, da die Beträge ja vor der Insolvenzeröffnung "aufgebaut" wurden, oder hab ich einfach Pech und werde dort eine Ratenzahlung eingehen, zur Not nur, um Ruhe zu haben?

Viele Grüße und ein sonniges Wochenende
Gespeichert
 

ThoFa

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Re: UVG Rückstand nachmelden?
« Antwort #1 am: 01. Juli 2012, 13:38:47 »

Hallo,

UVG = Unterhalt?

Sind diese vor Insolvenzeröffnung entstanden, dass sind sie zur Tabelle anzumelden. Laufenden Unterhalt müssen Sie aber auch im Rahmen des Insolvenzverfahren wieder zahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der rückständige Unterhalt aber als unerlaubte Handlung angemeldet werden, dann unterliegt er, sofern man dagegegen kein Widerspruch einlegt, nicht der RSB.

MfG

ThoFa
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