Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: 1980er am 30. Juni 2012, 12:44:07

Titel: UVG Rückstand nachmelden?
Beitrag von: 1980er am 30. Juni 2012, 12:44:07
Hallo zusammen,

bin im eröffneten IN, Frist zur Anmeldung war 30.05.12, am 10.07. ist ein Termin im schriftlichen Verfahren.

Heute flattert mir ein Brief bezügl. UVG Zahlungen rein, man nehme Bezug auf mein Schreiben bezügl. Insolvenz (wegen UVG wurde aber bisher nichts angemeldet meinerseits, da ich vor dem 30.05. keine Summe kannte) und kommt nun mit Lohnpfändung an, etc, würde ich keine Ratenzahlung anbieten.

Kann ich diese Forderung nun noch nachmelden oder ist diese "so oder so" von der RSB erfasst, da die Beträge ja vor der Insolvenzeröffnung "aufgebaut" wurden, oder hab ich einfach Pech und werde dort eine Ratenzahlung eingehen, zur Not nur, um Ruhe zu haben?

Viele Grüße und ein sonniges Wochenende
Titel: Re: UVG Rückstand nachmelden?
Beitrag von: ThoFa am 01. Juli 2012, 13:38:47
Hallo,

UVG = Unterhalt?

Sind diese vor Insolvenzeröffnung entstanden, dass sind sie zur Tabelle anzumelden. Laufenden Unterhalt müssen Sie aber auch im Rahmen des Insolvenzverfahren wieder zahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der rückständige Unterhalt aber als unerlaubte Handlung angemeldet werden, dann unterliegt er, sofern man dagegegen kein Widerspruch einlegt, nicht der RSB.

MfG

ThoFa