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Autor Thema: vbuH - Ab wann vollstreckbar?  (Gelesen 1707 mal)

1980er

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vbuH - Ab wann vollstreckbar?
« am: 14. Oktober 2012, 08:30:28 »

Moin zusammen,

habe derzeit im Regelinsolvenzverfahren eine Feststellungsklage eine RA´s am laufen, bei der zu morgen meine Frist bei Gericht abläuft, mich zu verteidigen.

Was mich interessiert, der RA hat eine sofort vollstreckbare Ausfertigung beantragt. Mein Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, ich bin wieder Angestellter, mein pfändbarer Teil wird von mir an den TH abgeführt.

Was kann der RA im schlimmsten Falle machen? Ab wann kann er vollstrecken? Umgehend und auch beim AG vorstellig werden oder muss er sogar warten, bis das Verfahren geschlossen ist und ich in der WVP bin, oder sogar erst nach den 6 Jahren?

Könnte ein Dritter nach dem ein endgültiger Beschluss vom Gericht zur vbuH vorliegt, diese Summe übernehmen und somit aus der Welt schaffen und dem Kläger ein Angebot zur Tilgung zukommen lassen?

Viele Grüße und schönen Sonntag
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1980er

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Re: vbuH - Ab wann vollstreckbar?
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2012, 12:59:23 »

Frage scheint beantwortet zu sein: http://lexetius.com/2012,2986
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tomwr

Re: vbuH - Ab wann vollstreckbar?
« Antwort #2 am: 14. Oktober 2012, 19:45:24 »

Wenn der Gläubiger Insolvenzgläubiger ist, kann er weder während des Verfahrens noch in der WVP vollstrecken. Wohl aber nach erteilter oder versagter RSB.
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