"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Verbr.-Inso  (Gelesen 2683 mal)

fritz

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Verbr.-Inso
« am: 05. Juli 2007, 20:27:18 »

Hallo zusammen,
ich hätte da mal einige Fragen zur Inso.
Bin für 2007 bei Diakon.Werk zur Inso vorgemerkt. Ich bin verheiratet, beide berufstätig, Kinder sind aus dem Hause.
Gibt es zur Pfändung des Einkommens eine Tabelle und wie ist diese anzuwenden; wird meine Frau als unterhaltspflichtige
Person gerechnet?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verbr.-Inso
« Antwort #1 am: 05. Juli 2007, 20:43:06 »

Auch Ihnen willkommen:

Ja Eehpartner sind per Gesetz  zum Unterhalt verpflichtet.
Ihre Frau zählt erstmal als Unterhaltsberechtigte.

die Pfändungstabelle gibt es hier
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

luna96781

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Verbr.-Inso
« Antwort #2 am: 05. Juli 2007, 20:47:57 »

vielen Dank..Ihr habt eine tolle Seite....suuuper....Lieben Gruss Simone :thumbup:
Gespeichert
 

fritz

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Verbr.-Inso
« Antwort #3 am: 05. Juli 2007, 21:05:45 »

Danke,
auch wenn die Ehefrau ein eigenes Einkommen hat?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Verbr.-Inso
« Antwort #4 am: 05. Juli 2007, 22:20:26 »

Das ist abhängig vom Einkommen, § 850c Abs. 4 ZPO.

Gruss
Feuerwald


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz