Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: fritz am 05. Juli 2007, 20:27:18

Titel: Verbr.-Inso
Beitrag von: fritz am 05. Juli 2007, 20:27:18
Hallo zusammen,
ich hätte da mal einige Fragen zur Inso.
Bin für 2007 bei Diakon.Werk zur Inso vorgemerkt. Ich bin verheiratet, beide berufstätig, Kinder sind aus dem Hause.
Gibt es zur Pfändung des Einkommens eine Tabelle und wie ist diese anzuwenden; wird meine Frau als unterhaltspflichtige
Person gerechnet?
Titel: Re: Verbr.-Inso
Beitrag von: paps am 05. Juli 2007, 20:43:06
Auch Ihnen willkommen:

Ja Eehpartner sind per Gesetz  zum Unterhalt verpflichtet.
Ihre Frau zählt erstmal als Unterhaltsberechtigte.

die Pfändungstabelle gibt es hier (http://www.pleite-was-nun.info/Sections-artid-48.html)
Titel: Re: Verbr.-Inso
Beitrag von: luna96781 am 05. Juli 2007, 20:47:57
vielen Dank..Ihr habt eine tolle Seite....suuuper....Lieben Gruss Simone :thumbup:
Titel: Re: Verbr.-Inso
Beitrag von: fritz am 05. Juli 2007, 21:05:45
Danke,
auch wenn die Ehefrau ein eigenes Einkommen hat?
Titel: Re: Verbr.-Inso
Beitrag von: Feuerwald am 05. Juli 2007, 22:20:26
Das ist abhängig vom Einkommen, § 850c Abs. 4 ZPO.

Gruss
Feuerwald