Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: fritz am 05. Juli 2007, 20:27:18
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Hallo zusammen,
ich hätte da mal einige Fragen zur Inso.
Bin für 2007 bei Diakon.Werk zur Inso vorgemerkt. Ich bin verheiratet, beide berufstätig, Kinder sind aus dem Hause.
Gibt es zur Pfändung des Einkommens eine Tabelle und wie ist diese anzuwenden; wird meine Frau als unterhaltspflichtige
Person gerechnet?
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Auch Ihnen willkommen:
Ja Eehpartner sind per Gesetz zum Unterhalt verpflichtet.
Ihre Frau zählt erstmal als Unterhaltsberechtigte.
die Pfändungstabelle gibt es hier (http://www.pleite-was-nun.info/Sections-artid-48.html)
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vielen Dank..Ihr habt eine tolle Seite....suuuper....Lieben Gruss Simone :thumbup:
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Danke,
auch wenn die Ehefrau ein eigenes Einkommen hat?
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Das ist abhängig vom Einkommen, § 850c Abs. 4 ZPO.
Gruss
Feuerwald