Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kamischa am 18. November 2006, 18:14:16

Titel: Verbracher Insolvenz Firmenwagen
Beitrag von: kamischa am 18. November 2006, 18:14:16
Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum und habe direkt eine Frage.
Habe in der letzten Woche meine Bescheid vom Gericht über die Eröffnung der Insolvenz erhalten.
Den ersten Termin bei meinem TH habe ich auch schon hinter mir. Dieser war nicht bereit ohne meinen Arbeitgeber zu informieren den Einzug meines pfändbaren Teil des Gehalts vorzunehmen. Ist aber nicht so tragisch, da ich meinen Arbeitgeber bereits vorher informiert habe.
Nun aber zu meiner Frage. Ich fahre einen Firmenwagen den ich auch privat nutzen darf. Der Geldwerte Vorteil (ca. 320,-Euro) wird auf meiner Abrechnung auf das Bruttogehalt addiert versteuert und dann wieder vom Nettogehalt abgezogen.
Wird der Geldwerte Vorteil bei der Ermittlung des pfändbaren Betrages meines Gehalts berücksichtigt, auch wenn der Endbetrag dann unter dem Mindestbetrag in der Pfändungstabelle liegt.
Wie sieht es aus bei einer Direktversicherung (Altersvorsorge 100,- Euro).
Titel: Verbracher Insolvenz Firmenwagen
Beitrag von: ThoFa am 18. November 2006, 18:52:57
Hallo,

ja der geldwerte Vorteil wird zum auszahlenden Netto dazu gerechnet und davon der pfändbare Betrag berechnet. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie damit unter die unterste Pfändungrenze rutschen.

MfG

ThoFa[addsig]