"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Verbraucher-Inso / Lastschriftwiderruf durch Treuhänder die 2. - URTEIL  (Gelesen 1930 mal)

gila

  • Newbie
  • *
  • Karma: -2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21

Kurzer Verweis auf meinen Thread damals hier http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-LASTSCHRIFTWIDERRUF-durch-die-Treuhaender-Daueraergernis--6593.html, den ich hatte schließen lassen, weil einiges an Unsachlichkeiten das wichtige Thema (zumindest für einige wichtig... ) verwässert hatten.
Es existierte zu der gängigen Verfahrensweise durch die Insolvenzverwalter wie auch Treuhänder keine Einigkeit bei den zuständigen Senaten und die Klagen und Beschwerden zu den Widerrufen und ihren Folgen wurden zwischen Norden und Süden durch die Amtsgerichte und Landgerichte unterschiedlich beschieden.

Zunächst kam vom Inso-Gericht eine Ablehnung unserer Beschwerden - angeblich wegen Zuständigkeit des Prozessgerichtes bei "Feststellungsklage".

Inzwischen ist man sich am BGH einig ( IX. Zivilsenat/Insolvenzrecht und XI. Zivilsenat/Bankrecht).
Also auf ein Neues  :cheesy:

Hier die neuesten Infos http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=52715&pos=0&anz=152

Das Urteil des 9. Senats vom 20. Juli 2010, der für das Insolvenzrecht zuständig ist: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&anz=152&pos=0&nr=52978&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

 :hi:

Gespeichert
Artikels 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 

Nike

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Re: Verbraucher-Inso / Lastschriftwiderruf durch Treuhänder die 2. - URTEIL
« Antwort #1 am: 19. September 2010, 00:03:20 »

Ich bekam auch Anfang August von meiner Treuhänderin die Info, daß Lastschriften nicht mehr zurückgebucht werden dürfen und ich sitze hier in HH, was ja wohl immer diesbezüglich ein recht heißes Pflaster war.
Gespeichert
 

gila

  • Newbie
  • *
  • Karma: -2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Re: Verbraucher-Inso / Lastschriftwiderruf durch Treuhänder die 2. - URTEIL
« Antwort #2 am: 19. September 2010, 12:54:24 »

 :wink:   Nun stellen sich noch einige Fragen:

- was ist mit den eingezogenen LS kurz VOR diesem Urteil, über deren Einbehaltung der Schuldner sich NICHT beschwert hat?
  Müssen die durch die THs nun (im Rahmen der Gleichbehandlung?) "freiwillig" und von selbst zurück gegeben werden an den Schuldner?

- Was ist mit den eingezogenen LS VOR diesem Urteil, über die bereits Beschwerden bei den Gerichten vorliegen?
Müssen die - ähnlich wie bei vorsorglichen Widersprüchen gegen Steuerbescheide bei Entscheidungen, die in der Schwebe sind (z.B. wie bei der   Pendlerpauschale etc.) vom TH/Gericht ohne weitere Aufforderung zurück gegeben werden... will sagen: sind die Gerichte verpflichtet, diese Gesetzesänderung dem (in der Regel rechtsunkundigen) Bürger unaufgefordert zugute kommen zu lassen?

- Und HIER stellt sich die besondere Frage: War das Inso-Gericht DREI Wochen NACH dieser Presseerklärung hier noch immer gehalten und im "Recht", die Beschwerde abzuweisen, sich auf die bisherigen Verfahrensweisen des für sie zuständigen Senats zu berufen (die da nicht mehr galten!), dass die einbehaltenen LS "rechtmässig" erfolgt sind und es sich im Weiteren bei der Beschwerde um eine "Feststellungsklage" handeln würde, die nun (so wir "mögen") vor dem Prozessgericht eingereicht werden müsste?

Von jedem Bürger wird verlangt, dass er neue rechtliche Änderungen - in welchem Lebensbereich auch immer - zur KENNTNIS nimmt und umsetzt.

Selbst bei "frischen" Entscheidungen (ob Handy am Steuer oder sonstiges) wird dies im Tatfalle vorausgesetzt ("Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..."). Es wird bei Veröffentlichung von Rechtsänderungen davon ausgegangen, dass jeder Bürger eine Informationspflicht hat (Holschuld), der er per Radio, TV, Zeitung oder Aushänge nachzukommen hat. Ansonsten wird abkassiert!

War hier - insbesondere ein INSOLVENZ-Gericht - nicht gehalten, eine am 20. Juli 2010 per PRESSEMITTEILUNG JEDEM BÜRGER zugänglich gemachte so schwerwiegende Gesetzesänderung bereits zu KENNEN und bei seiner Entscheidung 3 Wochen später zu beachten?

Hat nicht - insbesondere das die Handlungsweise des TH einfordernde (Ausrede des TH!) und somit zunächst mal für dieses Dilemma zuständige Gericht - hier eine besondere Sorgfaltspflicht?

Wie eben auch die Frage: hat ein Treuhänder nicht die Pflicht, bei einer derart unklaren Gesetzeslage wie bisher, die eingezogenen Beträge NICHT in die Insolvenzmasse zu geben, sondern zu "separieren" bis die Gesetzeslage eindeutig ist? (Ähnlich wie vorsorgl. Widersprüche gegen Steuerbescheide)

Für eine Menge Treuhänder, Rechtsanwälte, Amtsgerichte, Landgerichte sogar Oberlandesgerichte war schon seit dem unseligen wie unsinnigen Urteil des Hamburger Amtsgerichtes 2007 klar, dass schon allein wegen genau des von mir als "Laien" beschriebenen Rechtsverständnisses in Bezug auf Verträge, Dauerschuldverhältnisse etc sowie zum Schutz eines MILLIARDENFACH benutzten Lastschriftverfahrens zur Vereinfachung des allgemeinen Zahlungsverkehrs eine derartige Entscheidung der beiden Senate wie jetzt geschehen NOTWENDIG, LOGISCH und ZU ERWARTEN war!

Allein schon die unterschiedliche Behandlung der entsprechenden Klagen und Beschwerden mit dem auffälligen "Nord-Süd-Gefälle" müssten einen deutlichen Hinweis abgegeben haben, dass hier schon lange ein klärendes Urteil Not tut - und es war außerdem bekannt, DASS der BGH in diesem Jahr noch entscheiden WÜRDE!

Diese Auffassung lässt sich seit Jahren in vielen Urteilen sowie Aufsätzen von Juristen (auch Treuhändern!) im Internet nachlesen.

Nach all dem würde ich sagen: der Bürger wurde hier klar grob fahrlässig verarscht... und die THs sowie Gerichte haben sich auf Kosten der Unwissenheit der Bürger und der herrschen Rechtsunsicherheit einfach nur "bereichert".

 :gruebel:


Gespeichert
Artikels 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz