"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Verbraucher Insolvenz - Schriftlicher Prüfungstermin  (Gelesen 2950 mal)

Deumi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5

Hallo  :wink:

habe heute (natürlich wieder ein Samstag wo man keinen erreichen kann) Post vom Amtsgericht bekommen.

Niederschrift über den schriftlichen Prüfungstermin

Dort geht es um meine Verbraucherinsolvenz. Mir wird mitgeteilt das der Termin ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist. Die Niederlegung der Insolvenztabelle mit den Anmeldungen und den beigefügten Urkunden ist auf der Geschäftsstelle fristgerecht gem. § 175 InsO erfolgt.
Anträge sind beim Gericht nicht eingegangen.

Forderungsprüfung:
Die einzelnen Forderungen wurden ihrem Betrag und Rang entsprechend der eingereichten Insolvenztabelle geprüft und festgestellt.
Es ist bis zum Prüfungsstichtag kein Widerspruch eines Gläubigers eingegangen.
Forderungen aus unerlaubter Handlung wurden nicht festgestellt.


So die Auszüge des Schreibens.

Was hat das alles im Klartext zu bedeuten und wie weit sind wir nun? Was kommt noch ? Und können meine Gläubiger jetzt noch Widerspruch einlegen? (mündlicher Prüfungstermin)

Hilfe nochmal bitte!  :heulen:

Danke  :thumbup:
« Letzte Änderung: 30. Mai 2009, 11:44:12 von Deumi »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verbraucher Insolvenz - Schriftlicher Prüfungstermin
« Antwort #1 am: 30. Mai 2009, 17:54:02 »

Mündlicher Widerspruch oder Verfahren geht nicht, da ihr Verfahren schriftlich durchgeführt wird.
Als nächster großer Schritt käme die Verteilung und der Schlußtermin.
Danach Ankündigung der RSB mit Aufhebung des Verfahrens.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz