Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Deumi am 30. Mai 2009, 11:20:25

Titel: Verbraucher Insolvenz - Schriftlicher Prüfungstermin
Beitrag von: Deumi am 30. Mai 2009, 11:20:25
Hallo  :wink:

habe heute (natürlich wieder ein Samstag wo man keinen erreichen kann) Post vom Amtsgericht bekommen.

Niederschrift über den schriftlichen Prüfungstermin

Dort geht es um meine Verbraucherinsolvenz. Mir wird mitgeteilt das der Termin ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist. Die Niederlegung der Insolvenztabelle mit den Anmeldungen und den beigefügten Urkunden ist auf der Geschäftsstelle fristgerecht gem. § 175 InsO erfolgt.
Anträge sind beim Gericht nicht eingegangen.

Forderungsprüfung:
Die einzelnen Forderungen wurden ihrem Betrag und Rang entsprechend der eingereichten Insolvenztabelle geprüft und festgestellt.
Es ist bis zum Prüfungsstichtag kein Widerspruch eines Gläubigers eingegangen.
Forderungen aus unerlaubter Handlung wurden nicht festgestellt.


So die Auszüge des Schreibens.

Was hat das alles im Klartext zu bedeuten und wie weit sind wir nun? Was kommt noch ? Und können meine Gläubiger jetzt noch Widerspruch einlegen? (mündlicher Prüfungstermin)

Hilfe nochmal bitte!  :heulen:

Danke  :thumbup:
Titel: Re: Verbraucher Insolvenz - Schriftlicher Prüfungstermin
Beitrag von: paps am 30. Mai 2009, 17:54:02
Mündlicher Widerspruch oder Verfahren geht nicht, da ihr Verfahren schriftlich durchgeführt wird.
Als nächster großer Schritt käme die Verteilung und der Schlußtermin.
Danach Ankündigung der RSB mit Aufhebung des Verfahrens.