Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ohje11 am 29. November 2006, 19:19:03

Titel: Verbraucher Insolvenz und Geld ausgegeben...
Beitrag von: ohje11 am 29. November 2006, 19:19:03
Hallo,

eine Frage zum Thema Geld ausgegeben und RSB.

Wenn man 10 Monate vor Antrag der Inso Geld ausgegebn hat und einer der Gläubiger weiß das (keine Vermutung, er weiß es genau).

Dann kan einem die RSB versagt werden, wie ist es aber mit dem Hinweis \"Im Jahr vor der Inso Beantragung\" ??

Und wie definiert man oder besser wer definiert \"ob zum Zeitpunkt des Geld ausgebens klar war das man Zahlungsunfähig ist/wird\"? Als Beispiel zu dem Zeitpunkt als ich das Geld ausgab, sagte mir meine Freundin noch ihre Hilfe zu, \"wir schaffen das gemeinsam\" und ich dachte O.K es geht weiter , danach wollte sie sich von mir trennen :-o

Also keine Hilfe mehr, es hat sich auch wieder eingerenkt und sie half mir auch wieder einiges zu zahlen, aber so langsam geht es nicht mehr der Schuldenberg ist zu groß und ich möchte/muß Inso beantragen.

Kann man mir daraus einen Strick drehen???

Danke


Titel: Verbraucher Insolvenz und Geld ausgegeben...
Beitrag von: paps am 29. November 2006, 19:31:37
Das Sie ständig Geldausgeben müssen ist doch wohl klar?
(Essen, Miete, Strom, usw.....)
Alle Handlungen die im Rahmen eines Bargeschäftes (Geld für erbrachte Leistung) liegen dürften auch nicht strittig sein.

Was ihnen vorgeworfen werden kann ist, dass Sie eine Ware/Leistung bestellen wenn Sie wissen, dass Sie diese nicht bezahlen können.
Der entsprechende Gläubiger müßte dann für seine Forderung einen Antrag stellen und den Vorsatz beweisen.

Ein unbeteiligter Dritter kann zwar eine Betrugsanzeige außerhalb des Inso-Verfahrens machen, im Verfahren selber können aber nur Gläubiger Anträge stellen.

Wenn Sie ihr Problem genauer (was haben Sie gemacht, wovon ein dritter weis) schildern, kann man auch genauer antworten.

[addsig]