Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Miriam am 20. November 2006, 17:03:10

Titel: Verbraucher- u. Regelinsolvenz...die Unterschiede?
Beitrag von: Miriam am 20. November 2006, 17:03:10
Hallo zusammen,

seit Tagen habe ich mich hier durchgelesen und schon einige nützliche Infos gefunden, dennoch sind bei mir Fragen hängen geblieben:

1. Ich habe gelesen (nicht hier), dass ab einer bestimmten Anzahl Gläubiger (ab 20) NUR die Regelinsolvenz in Betracht kommt. Ist das richtig?

2. Wenn dem so ist, habe ich das richtig verstanden, dass man dann keine aussergerichtliche Einigung benötigt und sich direkt an den Insolvenzantrag machen kann?

3. Wenn dem nicht so ist (wie in Frage2), was könnte ich meinen Gläubigern anbieten?- nach Abzug aller fixen Kosten verbleiben mir und meinem Kind monatl. 275,65 € zum Leben. (Ich beziehe ALGII). Ich habe mehr als 20 Gläubiger mit einer Gesamtsumme von ca. 25.000€
( habe bereits vor zwei Jahren eine eV abgegeben )
Vorab schon einmal Danke für eine Antwort.

mfg
Miriam


Titel: Verbraucher- u. Regelinsolvenz...die Unterschiede?
Beitrag von: ThoFa am 20. November 2006, 20:37:31
Hallo,

nur ehemals Gewerbetreibende mit mehr als 19 Gläubiger kommen in den Genuß der Regelinsolvenz.

Wenn Sie nichts haben was Sie anbieten können, bieten Sie einen sogenannten Nullplan an. Bedeutet, dass Sie alles pfändbare - analog zur InsO - für sechs an Ihre Gläubiger abtreten. Sollte Sie also mal wieder einen Job finden, müssten Sie dann den pfändbaren Betrag abgeben.

MfG

ThoFa