Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: willo am 31. Juli 2006, 21:22:20

Titel: Verbraucherinsolvenz (Vermögensbildung)
Beitrag von: willo am 31. Juli 2006, 21:22:20
hallo zusammen!

ich habe da ein prob. und hoffe auf hilfe!

meine bekannte befindet sich seit einem jahr im VB-Inso. jetzt hat sie eine unverschuldete beschädigung am auto (4 jahre alt, wurde vom verwalter verschont wegen Arbeitsweg) welche von der versicherung des \"verschulders\" beglichen wurde. nun hat der verwalter die hand auf gehalten und zieht dieses geld knapp 1000 euro zur inso-masse.

jetzt habe ich gehört der er das geld einsacken darf da sie in der inso kein vermögen bilden darf, und die beschädigung am fahrzeug die fahreigenschaft nicht beeinträchtigt!

ist das wirklich so? giebt es möglichkeiten dagegen anzugehen, schließlich wurde der aufriss von ihr gemacht um das auto in den alten zustand zurück zubringen da sie es immer gepflegt hat und die inso noch eine ganze zeit läuft und sie diese zeit auf das auto angewiesen ist!
Titel: Verbraucherinsolvenz (Vermögensbildung)
Beitrag von: ThoFa am 01. August 2006, 21:28:30
Hallo,

solange das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben ist, fällt Neuvermögen zur Masse. Dies ist also leider richtig so.

MfG

ThoFa
Titel: Verbraucherinsolvenz (Vermögensbildung)
Beitrag von: jschwab am 02. August 2006, 22:39:38
ThoFa hat grundsätzlich recht. Sie können nur versuchen, Ihren InsoVerwalter davon zu überzeugen, dass er Ihnen Ihren finanziellen Aufwand zur Wiederherstellung erstattet. Wenn Sie es geschickt anstellen, haben Sie vielleicht eine Chance.

Probieren geht über Studieren.[addsig]