Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: koelner84 am 07. August 2012, 17:27:26

Titel: Verbraucherinsolvenz: Allgemeine Fragen zum Thema Forderungen melden/bestreiten
Beitrag von: koelner84 am 07. August 2012, 17:27:26
Hallo,

dank dieses Forums und meiner Beratung bin ich mittlerweile sehr Firm im Thema Insolvenz.
Aber folgende fragen schwirren immer noch in meinem Kopf, Trotz zahlreicher Beiträge habe ich da noch keine schlüßige/endgültige Antwort für mich gefunden.

1. Was geschieht mit Forderungen/Gläubigern die ich in die Liste aufnehme aber der Gläubiger die Forderung nicht anmeldet?
Fällt dann die Forderung trotzdem unter die Restschuldbefreiung, und der Gläubiger sieht lediglich kein Geld, weil keine Quote zugeteilt? Oder bleibt die Forderung bestehen und kann nach RSB wieder eingetrieben werden?

2. Wie sieht es mit vom Treuhänder bestrittene/nicht annerkannte Forderungen aus?
Fällt eine solche Forderung trotzdem unter die RSB oder kann diese wieder eingetrieben werden?


Vielen vielen Dank für antworten.

Viele Grüße,
Kölner
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz: Allgemeine Fragen zum Thema Forderungen melden/bestreiten
Beitrag von: Insokalle am 07. August 2012, 17:57:00

1. Was geschieht mit Forderungen/Gläubigern die ich in die Liste aufnehme aber der Gläubiger die Forderung nicht anmeldet?
Fällt dann die Forderung trotzdem unter die Restschuldbefreiung, und der Gläubiger sieht lediglich kein Geld, weil keine Quote zugeteilt?

ja

2. Wie sieht es mit vom Treuhänder bestrittene/nicht annerkannte Forderungen aus?
Fällt eine solche Forderung trotzdem unter die RSB

ja