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Autor Thema: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008  (Gelesen 5156 mal)

paps

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Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
« Antwort #20 am: 11. Oktober 2008, 16:11:59 »

Nehmen Sie die Bescheide mit, dann läßt sich nachweisen, dass beides unpfändbare Zahlungen sind.

Drängen Sie darauf, dass der Th am Montag seine Freigabe gleich der bank mitteilt, damit Sie die lebensnotwendingen Dinge erledigen können.

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Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
« Antwort #21 am: 11. Oktober 2008, 16:21:25 »

Was passiert nun mit den 697 € die noch auf dem Konto sind? Werden die gepfändet?
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paps

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Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
« Antwort #22 am: 11. Oktober 2008, 19:59:02 »

Die Rente sollte frei sein.
Das Guthaben von 300.-?
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Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
« Antwort #23 am: 11. Oktober 2008, 20:39:38 »

Das habe ich noch vom letzten Monat von den insgesamt 750 Euro Rente und GfB übrig. Ich war sparsam. Können die mir das holen?
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paps

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Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
« Antwort #24 am: 11. Oktober 2008, 23:20:17 »

Das ? sollte eigentlich schon heißen, dass das stark vom IV/Th abhängt.

Sie sollten das Wort "übrig" nicht gegenüber dem TH fallen lassen.
Da der Lohn ja Mitte des Monats kam..., kam die Sperrung wegen der Inso dazwischen.
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Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
« Antwort #25 am: 12. Oktober 2008, 11:49:52 »

Was soll ich dann ungefähr sagen? Können die mir dann die Rente holen, diie ich nicht geholt habe? Am 09.10.  wollte ich ja Geld holen, aber da war Konto bereits stillgelegt. Und die 392 bekomme ich die dann am 15.10. ? Kann der TH mir wirklich die 300 , wo noch drauf sind von der Rente echt wegnehmen?
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paps

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Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
« Antwort #26 am: 12. Oktober 2008, 20:32:33 »

Erklären Sie die Situation, dass beim abholen des Geldes das Konto bereits gesperrt war.
Somit die notwendigen Zahlungen nicht ausgeführt werden konnten.

Bitten Sie um schnelle Freigabe, damit Miete(?),Strom(?), Lebensmittel (?) bezahlt werden können.

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Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
« Antwort #27 am: 19. Oktober 2008, 22:04:10 »

Nun habe ich das Konto frei, aber das andere Konto, wo noch 98 € drauf waren, hat der TH gesperrt und behält es dann. ABER: Nun hat mein Arbeitgeber gerade auf das Konto mein Gehalt bezahlt. Was kann ich jetzt machen, muß ich da wieder zum TH gehen und muß ich meinen Arbeitgeber informieren, auf ein anderes Konto zu überweisen oder kann das auch nur der TH?

Bei mir ist das etwas umständlich. Nun kann ich nur noch persönlich bei der Bank Geld holen. Soll ich immer gleich alles holen oder einen Teil drauf lassen. Die Versicherungen etc. können ja weiter das Geld abbuchen.

Gabi
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