Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: vwfahrerin am 05. Oktober 2008, 20:40:43

Titel: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 05. Oktober 2008, 20:40:43
Hallo, ich habe am Freitag ein Schreiben von meiner Treuhänderin bekommen, wo ich alles ausfüllen muß. Ich bin verheiratet, aber mein Mann ist davon ausgeschlossen. Trotzdem muß er Einkommensnachweise und Lohnsteuerjahresausgleich mit angeben. Nun wurde mein Konto gesperrt, obwohl ich noch 600,00 € Gut habe. Ich bekomme Rente und arbeite 400,00 € Minijpb. Kann ich nicht mehr über meine 700,00 € monatlich verfügen? Mein Mann hat mein Darlehensauto übernommen und möchte monatlich die 200,00 € von mir, aber das kann ich der TH nicht sagen. Dann brauche ich selbst auch noch Geld für Medikamente, da ich 10 Tabletten am Tag nehmen muß. Ab wann kann ich über mein Konto wieder verfügen und was muß ich in den 7 Jahren abgeben? Bekomme ich Schwierigkeiten, wenn ich meinem Mann 200 € monatlich geben muß und muß ich sagen für was? Nun bin ich sehr aufgeregt und unsicher und habe am 13.10.2008 einen Termin. Am liebsten würde ich mir das Geld von meiner Stelle am 15.10.2008 in Bar ausbezahlen lassen. Mein Mann zahlt Miete, Telefon und Nebenkosten. Ich nur meine 2 Versicherungen. Garage von 70,00 € muß ich auch zahlen. Über eine baldige Antwort wäre ich dankbar.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: smallville am 05. Oktober 2008, 21:32:22
Hallo VWfahrerin,

willkommen hier im Forum.

Ich gehe davon aus, dass Dein Bankkonto von Deiner Bank gesperrt wurde weil sie Kenntnis von der Insolvenz bekommen hat.
Sie macht das aus Haftungsgründen, da sie Deinen ggf- pfändbaren Betrag nicht kennen.
Dein Treuhänder muss eine Freigabe an die Bank schicken und dann wird es wieder zugänglich.

Sozialleistungen sind nicht pfändbar und Dein Minijob auch nicht.

Ich würde versuchen das Darlehen des Fahrzeuges auf Deinen Mann umschreiben zu lassen sofern es auf Deinen Namen läuft.

Übrigens läuft die Insolvenz insgesamt nur 6 Jahre  :wink:

lg
small
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 05. Oktober 2008, 21:37:22
Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Das Auto läuft auf meinen Mann seit Donnerstag. Muß ich dem TH sagen, das ich meinem Mann das Geld zahlen muß, kann er mir von meinen insgesamt 750,00 € was abziehen oder kann ich das behalten?

Gabi
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: smallville am 05. Oktober 2008, 22:05:05
Hi Gabi,

schau mal hier:

http://pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html

Das ist die Pfändungstabelle.

Dort steht wieviel der TH bekommt WENN er was bekommt.

In deinem Fall bekommt er nichts da Du unter der Grenze liegst.

Somit kannst Du mit Deinem Geld machen was Du willst.

Ich würde über die 200 Euro nichts sagen, da das etwas zwischen Dir und Deinem Mann ist.

lg
small
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 05. Oktober 2008, 22:09:10
Hi Small,

vielen Dank für Deine positive Antwort, nun bin ich etwas erleichtert. Nun habe ich erst am 13.10.2008 einen Termin beim TH, kann ich dann solange nicht an mein Konto oder kann ich schon vorher etwas versuchen wenn ich so vorbeigehe?

Gruß Gabi
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: smallville am 05. Oktober 2008, 23:03:17
Hi Gabi,

Du kannst natürlich gleich morgen in der Kanzlei Deines TH anrufen und darum bitten dass eine Freigabe versendet wird.
Vielleicht fragst Du aber vorher bei Deiner Bank nach - meist haben die direkt eine Faxnummer an wen die Freigabe gesendet werden soll.
Das vereinfacht und beschleunigt den Ablauf.

lg
small
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 06. Oktober 2008, 20:17:18
 :neutral: Muss ich meinem Treuhänder nun meine ganzen Ausgaben, auch Privat, vorlegen? Ich muss meinem Mann monatlich 200,00 € für das Auto überweisen und auch die Steuer. Auch meine Kleider und Arznei muss ich selber zahlen. Soll ich dem TH alles sagen oder bin ich nun überhaupt kein freier Mensch mehr über mein Geld?

Gabi
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: Tatum am 07. Oktober 2008, 07:51:08
Hallo liebe Gabi!

Deinem monatlich pfändungsfreien Betrag bist du keiner Rechenschaft schuldig. Die Pfändungstabelle hast du dir bereits angesehen?

LG Tatum
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 08. Oktober 2008, 15:33:34
Ich habe nun von meinem Arbeitgeber erfahren, das er eine Information wegen der Insolvenz bekommen hat. Können die nun mein Geld die 392,00 € oder 356,62 € Rente behalten? Ich war kurz bei meiner TH und die lässt sich Zeit und macht auch mein Girokonto nicht frei. Was mache ich nun? Bei mir laufen zwei Girokonto bei der norisbank, das wusste ich gar nicht. Ich komme nun an kein Geld obwohl ich über 600,00 € Haben habe und mein Gehalt kommt am 15.10. auch noch. Können die was holen?

Gabi
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 08. Oktober 2008, 15:55:00
Noch eine Frage: Ich habe im Moment zusammen auf meinen 2 Girokonten 630,00 € und am 15.10.2008 kommen 392,00 € hinzu. Wird da jetzt schon was gepfändet?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: smallville am 08. Oktober 2008, 16:35:36
Hi Gabi,

wie schon geschrieben geht es bei der Sperrung nicht um eine Pfändung sondern um die Sperrung seitens der Bank aufgrund
von Haftungsausschluss.

Zumindest habe ich nirgends gelesen, dass Du eine Pfändung auf dem Konto hast.

Deine TH solltest Du um schnellst mögliche Freigabe des Kontos bitten, dass kann per Fax an die Bank recht schnell erledigt werden, dann ist das Konto innerhalb von ein paar Tagen frei.

Deine Einkünfte sind nicht pfändbar da sie A: unter der Pfändungsgrenze liegen und B: zum Teil Sozialleistungen sind.

Diese kannst Du Dir übrigens innerhalb von 7 Tagen nach Eingang von der Bank auszahlen lassen, soweit mir bekannt ist sind diese von der Sperrung ausgeschlossen da es sich eben um generell unpfändbare Einkünfte handelt.

lg
small
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 08. Oktober 2008, 16:58:17
Ich war nur kurz bei der TH und habe die Unterlagen der Sekretärin abgegeben am Montag. Nun sagte Sie mir, das sie erst prüfen muß, welches das Haushaltskonto ist und sie noch mit der Bank absprechen muß. Persönlich aber habe ich erst am 13.10.2008 meinen ersten Termin und habe den Einduck, das sie ja jetzt die Hand über mich hat und das auch ausnutzt. Wie lange geht das denn, bis ich etwas Luft bekomme und in die WVP komme? Auf dem Schreiben steht, das die Gläubiger bis 17.10.2008 die Forderungen beim TH anmelden müssen. Der Prüfungstermin ist am 10.12.2008. Nun bin ich ja jetzt schon aufgeregt. Kann ich meine Rente vom 30.10.2008  wirklich schon bei der Bank abholen oder soll ich am Montag den Termin abwarten?

Gabi
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 09. Oktober 2008, 08:12:56
Kann ich auch zum Amtsgericht gehen, das ich Geld bekomme?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: paps am 09. Oktober 2008, 19:48:26
Die Freigabe des Kontos obliegt dem IV/TH.
Sie können aber trotzdem beim Gericht versuchen, den unpfändbaren Teil ihrer rente freizubekommen.
Stellen Sie dazu ihre Notsituation dar.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 09. Oktober 2008, 20:35:42
Ich bekam Anfang des Monats 354,00 € Rente und knapp 300,00 € hatte ich noch auf dem Konto. Soll ich trotzdem probieren? Am 15.10.2008 bekomme ich 392,00 GfB

Gabi
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: paps am 09. Oktober 2008, 20:57:40
ja
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 10. Oktober 2008, 17:38:10
Wenn mein Konto noch nicht freigeschaltet ist und mein Gehalt von 392,00  € kommt, geht das dann wieder an den Arbeitgeber zurück? Kommt nur Geld rein? Am Montag habe ich einen Termin bei meiner TH, aber die ist nicht gut auf mich zu sprechen. Am liebsten würde ich eine andere bekommen? Kann ich da was machen? Auf jeden Fall habe ich seit Donnerstag, den 02.10.2008 kein Zugriff auf mein Konto und somit auch kein Geld mehr.

Gabi
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 11. Oktober 2008, 15:50:50
Ich habe nun Angst vor Montag bei der TH. Wenn am 15. 10. mein Gehalt kommt, dann habe ich über 1000.00 € auf dem Konto, Können die dann schon was pfänden?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: smallville am 11. Oktober 2008, 15:57:20
Hallo Gabi,

wieso ist Deine TH nicht gut auf dich zu sprechen? Wie äußert sich das?

Natürlich kann man Antrag auf Wechsel des TH beim Insogericht stellen (beim zuständigen Rechtspfleger) aber da bedarf es
schon konkreteres als "sie ist nicht gut auf mich zu sprechen".

Du müsstest schon etwas ähnliches wie Nachlässigkeit ihrer Aufgaben nachweisen können.

Bei mir z.B. fand der erste Wechsel auf meinen Wunsch statt weil meine erste IV GAR NICHTS tat.

Würde jetzt aber auch zu weit führen diesen Sachverhalt zu erläutern.

Der Pfändungsbetrag setzt sich wie schon erwähnt nicht aus der Höhe des Geldes auf Deinem Konto zusammen, sondern
aus dem errechneten Betrag deiner Einkünfte.

Und da liegst Du meiner Erinnerung nach unter dem Pfändbaren Betrag.

Sprich: Bei Dir ist derzeit nichts pfändbar.

Die Sperrung kann nur durch Deine TH aufgehoben werden.
Sozialgelder kannst Du Dir innerhalb von 7 Tagen nach Eingang auf Deinem Konto dennoch von der Bank auszahlen lassen.

lg
small
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 11. Oktober 2008, 16:05:34
Aber meine Rente war schon am 30.10. da und komme nicht mehr dran. Und was passiert nun mit dem Geld und meinem Verdienst von 392 €? TH sehe ich am Montag das erste mal, aber am Telefon war Sie schnippisch.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: paps am 11. Oktober 2008, 16:11:59
Nehmen Sie die Bescheide mit, dann läßt sich nachweisen, dass beides unpfändbare Zahlungen sind.

Drängen Sie darauf, dass der Th am Montag seine Freigabe gleich der bank mitteilt, damit Sie die lebensnotwendingen Dinge erledigen können.

Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 11. Oktober 2008, 16:21:25
Was passiert nun mit den 697 € die noch auf dem Konto sind? Werden die gepfändet?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: paps am 11. Oktober 2008, 19:59:02
Die Rente sollte frei sein.
Das Guthaben von 300.-?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 11. Oktober 2008, 20:39:38
Das habe ich noch vom letzten Monat von den insgesamt 750 Euro Rente und GfB übrig. Ich war sparsam. Können die mir das holen?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: paps am 11. Oktober 2008, 23:20:17
Das ? sollte eigentlich schon heißen, dass das stark vom IV/Th abhängt.

Sie sollten das Wort "übrig" nicht gegenüber dem TH fallen lassen.
Da der Lohn ja Mitte des Monats kam..., kam die Sperrung wegen der Inso dazwischen.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 12. Oktober 2008, 11:49:52
Was soll ich dann ungefähr sagen? Können die mir dann die Rente holen, diie ich nicht geholt habe? Am 09.10.  wollte ich ja Geld holen, aber da war Konto bereits stillgelegt. Und die 392 bekomme ich die dann am 15.10. ? Kann der TH mir wirklich die 300 , wo noch drauf sind von der Rente echt wegnehmen?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: paps am 12. Oktober 2008, 20:32:33
Erklären Sie die Situation, dass beim abholen des Geldes das Konto bereits gesperrt war.
Somit die notwendigen Zahlungen nicht ausgeführt werden konnten.

Bitten Sie um schnelle Freigabe, damit Miete(?),Strom(?), Lebensmittel (?) bezahlt werden können.

Titel: Re: Verbraucherinsolvenz amtsgerichtlich eröffnet am 26.09.2008
Beitrag von: vwfahrerin am 19. Oktober 2008, 22:04:10
Nun habe ich das Konto frei, aber das andere Konto, wo noch 98 € drauf waren, hat der TH gesperrt und behält es dann. ABER: Nun hat mein Arbeitgeber gerade auf das Konto mein Gehalt bezahlt. Was kann ich jetzt machen, muß ich da wieder zum TH gehen und muß ich meinen Arbeitgeber informieren, auf ein anderes Konto zu überweisen oder kann das auch nur der TH?

Bei mir ist das etwas umständlich. Nun kann ich nur noch persönlich bei der Bank Geld holen. Soll ich immer gleich alles holen oder einen Teil drauf lassen. Die Versicherungen etc. können ja weiter das Geld abbuchen.

Gabi