"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Verbraucherinsolvenz aufheben ?  (Gelesen 1850 mal)

Ennasus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Verbraucherinsolvenz aufheben ?
« am: 29. März 2012, 16:51:18 »

Hallo,
ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Ist es möglich selbst das IK aufzuheben ? D.h. mit einer größeren Summe Geld zum IV zu gehen und ihm anzubieten die Schulden auf einmal zurück zu zahlen. Wie läuft das dann ab ? Und würde evtl. auch eine Teilsumme reichen, um das Verfahren zu beenden ?
Zu meiner Situation:
Ich bin seit Juni 2011 in der WVP. Es gibt nur einen Gläubiger. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 12.000 Euro. Bin schon seit längerem arbeitslos. Jetzt steht mir eine größere Summe Geld in Aussicht, mit der ich die Schulden zurück zahlen könnte.
Kann mir jemand Auskunft geben ?
Vielen Dank
Ennasus
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Verbraucherinsolvenz aufheben ?
« Antwort #1 am: 29. März 2012, 17:18:12 »

Sie können direkt mit dem Gläubiger verhandeln. Je weniger der Gläubiger bisher bekommen hat und je geringer die Chancen sind, aus dem pfändbaren Teil nennenswert befriedigt zu werden, umso eher wird er mit einer Einmalzahlung zufrieden sein. Versuchen Sie es zuerst mit einem Betrag von vielleicht 2500 € und warten auf seine Reaktion. Erhöhen kann man notfalls immer noch. Wenn er darauf eingeht müssen Sie nur noch die Verfahenskosten tilgen und können dann einen Antrag auf vorzeitige RSB stellen.
Gespeichert
 

Ennasus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Verbraucherinsolvenz aufheben ?
« Antwort #2 am: 30. März 2012, 09:30:52 »

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Sie haben mir sehr geholfen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz