Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: little_sunshine am 21. März 2012, 00:01:28

Titel: Verbraucherinsolvenz - Muss ich mein 15 jahre altes auto abgeben?
Beitrag von: little_sunshine am 21. März 2012, 00:01:28
Hallo,

ich habe Verbraucherinsolvenz beantragt, das Verfahren wurde vor kurzem eröffnet und ich habe meinen TH zugewiesen bekommen.
Jetzt hab ich eine Frage wegen meinem Auto.
Das ist 15 Jahre alt und hat 370 000km runter, ob er es noch lange macht weiß ich auch nicht, deswegen würde ich es gern verkaufen, aber wenn ich es jetzt verkaufen würde, muss ich dass Geld dann abgeben? Darf ich es jetzt überhaupt verkaufen wenn es im Insolvenzantrag mit angegeben wurde? Kann ich es mit meinem TH irgendwie klären dass ich es behalten darf? Was passiert wenn ich es an meine Mutter "verkaufen" würde? Darf ich das so ohne weiteres? Der Brief ist bei mir und es ist bezahlt aber auch nichts mehr groß wert, vielleicht 700 bis 900€...
Dazu kommt dass ich im Moment zuhause bin aufgrund meiner kleinen Tochter, für termine aber ein Auto brauche, weil aufm Dorf der bus sehr bescheiden fährt, dazu meine Arbeit in Bayern ist, die ich gern nächstes jahr wieder aufnehmen möchte und ich jetzt in Sachsen wohne...
Was ich gelesen habe, wie ist das mit dem Kaufvertrag, wenn jemand anderes beim Kauf unterschrieben hat, können die das auto dann nicht weg nehmen obwohl ich als Fahrzeugahalter im Brief steh?

Ich hoffe sehr ihr könnt mir weiter helfen... :sad:
danke schon mal
LG little_sunshine
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Muss ich mein 15 jahre altes auto abgeben?
Beitrag von: Insoman am 21. März 2012, 10:31:01
Die Eigentumsverhältnisse sind entscheidend.
Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht, unabhängig vom Halter bzw. Versicherungsnehmer.
Sollte kein Kaufvertrag existieren, gilt die Zulassungsbescheinigung als Eigentumsindiz.

Der Schuldner büßt, mit Eröffnung des Verfahrens, die Verfügungsgewalt über sein Vermögen ein.
Ein Verkauf des Eigentums ist nur nach Absprache möglich, der Erlös geht an die Masse..
Anders liegt der Fall, wenn das Auto vom TH freigegeben wird. Dies liegt durchaus im Rahmen des Möglichen, weil der geringe Restwert des Autos einer sinnvollen Verwertung durch den TH wohl entgegensteht.

Sollte das KFZ für die Berufausübung unabdingbar sein, kommt eine gerichtliche Entscheidung nach § 36 InsO in Betracht.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Muss ich mein 15 jahre altes auto abgeben?
Beitrag von: kati0065 am 21. März 2012, 11:41:33
hallo also ich hatte ein auto das 10 jahre alt war es war ein buckliger kleinwagen, den ich nicht mal für die arbeit gebraucht hätte aber den th hatte das wenig interessiert, wahrscheinlich weil er einen geringen wiederverkaufswert hatte. lg