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Autor Thema: Verbraucherinsolvenz seid 12/o7 nun häufen sich dieFragen  (Gelesen 2555 mal)

Ike

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Verbraucherinsolvenz seid 12/o7 nun häufen sich dieFragen
« am: 11. Februar 2008, 14:19:25 »

Hallo erstmal

ich bin auf der Suche nach Antworten auf euer sehr informatives Forum gestoßen und hoffe Ihr könnt  mir ein Paar Fragen beantworten,


Also meine Insolvenz ist als nullplan angenommen und der erste Termin bei meiner Treuhänderin ist auch gelaufen,seid dem glüht mein Kopf.

Sie ist recht resulut (was ihr ja zusteht da ich den Mist ja gebau habe)

Als erstes hat sie mir den Fahrzeugbrief abgenommen und meint der wird verkauft (uralter Van stillgelegt)
der Wagen wurde 2001 von meinem Mann gekauft und zeitweilig auf mich angemeldet als er Steuerprobleme hatte,ich hab nich mal nen Führerschein :heulen:und er hängt an diesem Fahrzeug glaube nicht das er da so gelassen bleibt.

dazu schon die erste Frage: darf sie den Wagen einfach Zwangversteigern obwohl ich die Besitztümer versucht habe zu erklären und per Kaufvertrag nachweisen kann,und sie hat mir ihren eigenen Gutachter zugewiesen zur ermittlung des wertes.

Dann gab ich warheitsgemäß an das ich auf 400eu Basis arbeite und die Hauptaufsicht auf unsere Kinder habe
Nun sagt die nette Dame ich habe mir nen neuen oder 2.Job zu suchen 
Nichts gegen, aber Arbeit wächst nicht auf den Bäumen schon garnicht mit zeitlicher Einschränkung, ich muss mich um die Kids kümmern da mein Mann 12std/tgl arbeitet.

Dann kam in letzter Zeit Post wonach sie mein Zeitschriften Abo gekündigt hat,
meinen Vermieter wegen evtl Kaution anschreibt .

Was kommt noch!?bekommt mein Arbeitgeber Wind davon ,bin ich raus da ich im Handel arbeite und er keine Pfändungen oder andere Abtretungen duldet.

Und in wie weit muss ich die Verdienste meines Ehemannes nachweisen und dessen Kontobewegungen?
Ich selber habe seid einiger Zeit kein eigenes Konto mehr.

Habe ich selber garnichts mehr zu sagen in der Insolvenz?
 Ich arbeite schon einige Jahre am Abbau meiner Schulden nur leider nicht sehr erfolgreich von einer Gesamtschuldsumme ca 50 000eur sind nur 3000 eus abbezahlt (5 Titel)

Achja nochwas ich habe nen Handyvertrag der läuft noch 12monate(habe ihn schon 5Jahre) kündigt sie mir den auch?



Rechtschreibung Grammatik gehört nicht zu meinen Stärken,erst recht nicht mit Kopfweh.


Liebe Grüße aus Berlin
Ike
« Letzte Änderung: 11. Februar 2008, 14:48:21 von Ike »
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paps

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Re: Verbraucherinsolvenz seid 12/o7 nun häufen sich dieFragen
« Antwort #1 am: 11. Februar 2008, 17:59:18 »

Viele Fragen, die eigentlich ihre Schuldnerberatung hätte klären sollen.

Naja versuchen wir es eben:

zum Auto:
Läuft der Kaufvertrag auf Ihren Mann, hat er das Auto bezahlt?
Dann ist es uninteressant, wer aus steuerlichen Grpnden der Halter oder Versicherungsnehmer ist.
Eigentümer bleibt ihr Mann.
Er sollte sich mit einem entsprechenden Schreiben und Nachweisen an das Insogericht wenden und  um Klärung des Sachverhaltes bitten.

zum Job:
Ich gehe davon aus, dass die Kinder noch jünger sind.
Verlangen kann die TH es schon, sofern es im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten ist.
Sie müssen selber einschätzen, welcher Umfang noch zur Betreuung notwendig ist.
Nicht verlangen kann Sie, dass sie von Ihrem Recht der Kinderbetreuung abrücken, nur um arbeiten zu gehen. Die dann mit der Betreuung höheren Kosten würden ja das Mehr an Netto wieder aufheben.
Sie wird auch den AG anschreiben, wenn sie es nicht schon getan hat.
Jedoch ist Insolvenz kein Kündigungsgrund.

Wer wird noch alles informiert:
Nun da es die Th sehr genau nimmt, wird sie wohl alle informieren, bei denen Dauerverbindlichkeiten bestehen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Ike

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Re: Verbraucherinsolvenz seid 12/o7 nun häufen sich dieFragen
« Antwort #2 am: 12. Februar 2008, 10:30:57 »

Und in wie weit muß ich den Verdienst meines Mannes nachweisen?
Kontoeinsicht seinerseits gewähren?

Mein Schuldenberater sagte das jeder für sich haftet und zahlt.
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paps

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Re: Verbraucherinsolvenz seid 12/o7 nun häufen sich dieFragen
« Antwort #3 am: 12. Februar 2008, 19:15:50 »

Müssen Sie nicht.

Allerdings besteht unter dem Hinweis der Mitwirkungspflicht, ein Auskunftsrecht bezüglich des Einkommens des Mannes bestehen.

Da Sie kein eigenes Konto haben, kann verlangt werden, dass Sie ihre Kontobewegungen auf dem Konto ihres Mannes nachweisen.
Dazu sollten alle anderen Daten geschwärzt werden.

Es empfielt sich also ein eigenes Konto anzuschaffen.
« Letzte Änderung: 12. Februar 2008, 19:19:54 von paps »
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Ike

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Re: Verbraucherinsolvenz seid 12/o7 nun häufen sich dieFragen
« Antwort #4 am: 13. Februar 2008, 20:30:28 »

Danke Paps

ich war heute nochmal bei meinem Schuldnerberater und habe eine Eingabe gegen die nette Dame geschrieben (mit ihm) da ich mich echt nicht gut aufgehoben fühle bei Ihr(eigentlich ehrlich gesagt mehr als Mensch 3er Klasse) und kurz vor nem Nervenklaps bin.

meine Fragen hat er mir soweit es ging auch gut erklärt und nun hoffe ich das sie erstmal beruhigt wird, das mit dem Kfz habe ich auch reingeschrieben und alle nötigen Beweise beigefügt mal sehen was kommt.

Ein Einverständnis zu einem eigenem Konto habe ich auch bekommen nun werde ich die nächsten Tage mit Banken abklappern verbringen, hoffe ja das ich da wenigstens ein Teilerfolg habe und ein eigenes Konto wieder bekomme(hatte ohne dieses Schreiben es mehrfach versucht und keinen Erfolg bei der Sparkasse,Postbank und VB gehabt aber wir werden sehen.)

LG Ike
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