"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Verbraucherinsolvenz und Einkommenssteuerrückzahlung  (Gelesen 2785 mal)

ruedi41

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Verbraucherinsolvenz und Einkommenssteuerrückzahlung
« am: 11. August 2007, 12:46:33 »

Hallo
Gehört Einkommenssteuerrückzahlung vom FA zur Insolvenzmasse?
Ich bin gerade auf den beigefügten Artikel gestoßen. 
hxxp: www. forum-schuldnerberatung. de/
Unter Archiv -Artikel vom 25. 03. 2004 schaun

Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Verbraucherinsolvenz und Einkommenssteuerrückzahlung
« Antwort #1 am: 11. August 2007, 13:00:55 »




Hallo und Danke für den Link,
nur in diesem Forum lese ich nicht mehr sonderlich gerne, da mangelt es leider zu oft an der Qualität der Aussagen, weil jeder, der meint was zu wissen als "Stammposter" loslegt und man vor lauter "Stammposter" nicht mehr erkennen kann, was nun fundiert und richtig ist und was nur der Phantasie entsprungen ist.

Zur Frage ganz kurz folgendes:
Im eröffneten Insolvenzverfahren und für den Zeitraum des eröffneten Insolvenzverfahrens ist die Steuererstattung (wie auch andere Erstattungen, Strom, gas, Nebenkosten etc.), massezugehörig.

Später in der sog. Wohlverhaltensphase und für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens allerdings nicht mehr, der Insolvenzbeschlag fällt dann weg, das verwaltungs-/Verfügungsrecht über (Neu)Vermögen geht wieder auf dem Schuldner über  und die Steuererstattung verbleibt dann beim Schuldner (wie auch alle anderen Erstattungen ..).  Sollte das Finanzamt Insolvenzgläubiger sein, kann dieses jedoch mit Steuerguthaben aufrechnen.

Gruss
Feuerwald
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz