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Autor Thema: Verbraucherinsolvenz und Finanzamt  (Gelesen 3656 mal)

ArmerWilli

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Verbraucherinsolvenz und Finanzamt
« am: 19. August 2009, 15:36:41 »

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe einen gastronomischen Betrieb besessen.

Wegen Mietrückständen wurde mir der Pachtvertrag im März 2008 fristlos gekündigt.

Ich besass ein Haus (Marktwert ca. 215.000 Euro) eine Lebensversicherung (ca. 50.000 Euro eingezahlt) und ein gesichertes Einkommen durch eine Angestelltentätigkeit.

Nach der Kündigung habe ich sofort die Schuldnerberatung aufgesucht.

Da ich "nur" ein Dutzend Gläubiger hatte, hat mir die Schuldnerbratung geraten, das Gewerbe abzumelden und die Verbraucherinsolvenz einzuleiten, zumal ich drei Kindern unterhaltsverpflichtet und daher nach Rechtsprechung des BGH auch zur Insolvenz verpflichtet bin, um die Unterhaltsansprüche zu sichern.

Das Gewerbe habe ich dann zum 18.04.09 abgemeldet.

Auch nach Verkauf meines Hauses (Verkaufspreis 190.000 Euro), meiner Lebensversicherung (30.000 Euro) und Übereignung des Gaststätteninventars auf die Brauerei blieben Restschulden von etwa 165.000 Euro.
Beim Finanzamt hatte ich aber, im Gegensatz zu vielen anderen Fragestellern zu diesem Zeitpunkt keine Schulden.

Ich habe mir dann in der Familie und von Freunden insgesamt 50.000 Euro geliehen und die Schuldnerberatung konnte hiermit den im Verbraucherinsolvenzverfahren geforderten aussergerichtlichen Vergleich mit einer 30%-Quote erzielen.

Der Vergleich kam abschliessend im Dezember 2008 zustande, so dass ich kurz vor Weihnachten die entsprechenden Beträge gezahlt habe.

So weit so gut, nun tilge ich monatlich die Darlehen über 50.000 Euro.

Nun hat meine Steuerberaterin die Abschlussbilanz des Gewerbebetriebes erstellt und kommt zu dem Ergebnis, dass mir durch den Schuldenerlass ein Gewinn entstanden sei, auf den ich 20.000 Euro Steuern für das Jahr 2008 nachzahlen müsse.
Hinzu käme noch die anteilige Umsatzsteuer von 5.000 Euro.

Das hat mich fast aus den Socken gehauen!

Ist es tatsächlich vom Gesetzgeber so gewollt, dass ich, bevor ich einen Insolvenzantrag stellen darf, einen aussergerichtlichen Vergleich unter Hilfestellung einer Schuldnerberatung o.ä. versuchen muss, und wenn er dann unter großem Aufwand und mit viel Unterstützung aus dem sozialen Umfeld zustande kommt, stürzt mich das Finanzamt am Ende doch in die Insolvenz?

Weitere 25.000  Euro  kann ich nämlich beim besten Willen nicht auftreiben.

Ausserdem wäre es natürlich dann weitaus günstiger gewesen, einen aussergerichtlichen Vergleich erst gar nicht ernsthaft anzustreben und den Insolvenzantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen.
Was wäre dann mit dem Schuldenerlass passiert? Hätte ich ihn dann auch versteuern müssen?

Und wenn es diesen Fallstrick tatsächlich gibt, warum wird er dann in keiner Infobroschüre bzw. Abhandlung zum Thema Verbraucherinsolvenz erwähnt. Auch die Schuldnerberatung hat mich hierauf nicht hingewiesen.

Es wäre toll, wenn ich den einen oder anderen sachdienlichen Hinweis zu dieser verzwickten Situation bekommen könnte.

Ich habe ja beim Verkauf meines Hauses und der Lebensversicherung sowieso schon zusätzlich etwa 45.000 Euro verloren.    

Danke
ArmerWilli

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Insokalle

Re: Verbraucherinsolvenz und Finanzamt
« Antwort #1 am: 19. August 2009, 19:49:41 »

„Ist es tatsächlich vom Gesetzgeber so gewollt, dass ich, bevor ich einen Insolvenzantrag stellen darf, einen aussergerichtlichen Vergleich unter Hilfestellung einer Schuldnerberatung o.ä. versuchen muss, und wenn er dann unter großem Aufwand und mit viel Unterstützung aus dem sozialen Umfeld zustande kommt, stürzt mich das Finanzamt am Ende doch in die Insolvenz?“

Das stimmt nicht. Fassen Sie sich lieber an die eigene Nase, denn das Problem Erlass betrieblicher Schulden = Betriebseinnahme hätte vor dem Schuldenbereinigungsverfahren bekannt sein müssen. So haben Sie selbst ein blitzsauberes Eigentor erzielt. Ich frage mich, warum das Problem nicht mit der Stb erörtert wurde. Sie hätte dann sicherlich auf eine mögl. zu erwartende hohe ESt-Schuld hingewiesen. Vielleicht kennt sie trotzdem eine Lösungsmöglichkeit.


„Und wenn es diesen Fallstrick tatsächlich gibt, warum wird er dann in keiner Infobroschüre bzw. Abhandlung zum Thema Verbraucherinsolvenz erwähnt. Auch die Schuldnerberatung hat mich hierauf nicht hingewiesen.“

Es ist ja nun kein Fallstrick, s.o. Aber erwarten Sie ernsthaft, dass eine profane Schuldnerberatung das weiß? Die zudem vermutlich ohnehin anhand der Aufstellung nicht erkennen kann, was betrieblich und was privat ist. Und natürlich finden Sie in einer Verbraucherinsolvenzbroschüre kein Wort darüber, denn das was Sie geschildert haben, gehört letztlich zu einer Unternehmensinsolvenz, zu einem Regelinsolvenzverfahren und hat mit klassischer Verbraucherinsolvenz nichts zu tun. Sie könnten sich also mit Ihrem Problem auch an einen entsprechenden Fachmann wenden, der vielleicht weiter weiß.


„Was wäre dann mit dem Schuldenerlass passiert? Hätte ich ihn dann auch versteuern müssen?“

Die Restschuldbefreiung von ehemals betrieblichen Verbindlichkeiten nach Durchlaufen des Insolvenzverfahrens führt meiner Meinung nach nicht zu einem nachträglichen betrieblichen Gewinn.

Mir fällt nur ein, zu versuchen, mit dem FA auch einen entsprechenden Vergleich zu schließen und die Mittel zusätzlich aufzutreiben. Z.B. bei der Verwandtschaft zu stunden und das FA vorrangig zu bezahlen.
« Letzte Änderung: 20. August 2009, 11:56:40 von Insokalle »
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