Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: communicator am 01. Oktober 2009, 19:59:56
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Hallo zusammen,
Verbraucherinsolvenz bei Gericht eröffnet, nächsten Freitag Termin beim Treuhänder.
Ich bin privat Krankenversichert (Arbeitnehmer nicht selbsständig).
Kann der Treuhänder fordern, dass ich in die gesetzliche Krankenversicherung wechsle (billigere Beiträge),
damit mehr pfänbares Einkommen für die Gläubiger übrigbleibt?
viele Grüße
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nein.
Er könnte aber bei Gericht einen Antrag stellen, dass nur der gesetzliche Beitrag bei der Berechnung des Pfändungsfreibetrages in Abzug gebracht wird.