Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: chrismich am 04. November 2009, 09:08:17
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Hallo,
ich habe Verbraucherinsolvenz angemeldet, die zurzeit bei Gericht bearbeitet wird.
Bis jetzt hat meine Ehefrau nicht gearbeitet, hat jedoch nun eine feste Anstellung gefunden.
Momentan bin ich Steuerklasse III und meine Frau IV.
Jetzt möchten wir die Steuerklassen in IV und IV ändern.
Darf ich das?
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Solange das Verfahren nicht eröffnet ist können Sie das m.E. machen.
Ihre Frau hat jetzt bestimmt Stkl. V und nicht IV oder ?
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Danke für die Antwort und Entschuldigung für den Schreibfehler, meine Frau hat jetzt natürlich noch Steuerklasse V ( in Worten: fünf ).