Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Schlumpfine78 am 18. Dezember 2012, 09:16:28

Titel: Verbraucherinsolvenz vom Anwalt im Stich gelassen
Beitrag von: Schlumpfine78 am 18. Dezember 2012, 09:16:28
Guten morgen,
mein Mann und haben letztes Jahr im November / Dezember einen Anwalt aufgesucht der sich auf die Verbraucherinsolvens spezialisiert hat.Zm Anfang war auch alles toll und schön.Er versprach uns für uns tätig zu werden.Er bekam alle Unterlage usw.Er sagte es kann jetzt so etwa 8 Wochen dauern bis er sich wieder meldet,da er sich ja nun mit den Gläubigern ausernander setzten muß.Tja,nun ist ein Jahr rum und es wurde garnichts erreicht.Der einzige Kontakt bestand darin das er uns immer wieder per email aufforderte die <lohnabrechnung meinens Mannes zu ihm zuschicken.Gut,wir dachten es sei richtig so.Im Mai 2012 dann der Schock.Eine Kontopfändung von 700 Euro,ich habe sofort den Anwalt angerufen.der tat nichts.Tja und nun hat mein Mann von unseren größten Gläubiger eine Gehaltspfändung bekommen.Der Anwalt tut wieder nichts.Als ich ihm anrief ja ich brauch dann noch mal die Abrechnung von November und Dezember,damit wir wohl mal den Bereinigungsplan einreichen können.In der zwischen Zeit haben wir dann auch seine Rechnung bekommen.2000 euro praktisch für nichts.Was können wir denn jetzt noch tun?Gibt es da noch einen Ausweg?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz vom Anwalt im Stich gelassen
Beitrag von: Der_Alte am 18. Dezember 2012, 16:37:12
Ich rate zu einer öffentlichen Schuldnerberatung, auch wenn der Termin möglicherweise schwierig zu bekommen ist.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz vom Anwalt im Stich gelassen
Beitrag von: Insokalle am 18. Dezember 2012, 18:28:57
Ja, eine Alternative muss wohl her.
Es wäre dann zu überlegen, den Beratervertrag zu kündigen, per Einschreiben natürlich. Ggf. kann man sich an die Anwaltskammer wenden oder die Schlichtungsstelle einschalten. Wenn es ins Insolvenzverfahren geht, wären die Gebühren immerhin nur Insolvenzforderungen.