Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Xiros am 08. Januar 2013, 12:28:15

Titel: Verbraucherinsolvenz vorzeitig beenden! worauf achten?
Beitrag von: Xiros am 08. Januar 2013, 12:28:15
Hallo zusammen,

bin seit Jahren in der Verbraucherinsolvenz (Wohlfühlphase) hab noch 1 Jahr dann sind die 6 Jahre um :-)
Aber nun ergibt sich ja nach dem Verfahren das man immernoch 3 Jahre in der Schufa steht! Somit immernoch stress hat wenn man z.B neue Wohnung Mieten will usw....man ist also immernoch gebranntmarkt.

Ich habe nicht viele Gläubiger nur 2, ich habe erfahren wenn alle Gläubiger Ihre Forderungen einstellen ich dann Theoretich wieder schulden frei bin und somit das Verfahren vorzeitig einstellen kann.

Ich habe kontakt mit den Gläubigern aufgenommen und evtl. könnte sich eine einigung ergeben. Wir einigen uns auf eine Summe X pro Gläubiger.

Das Geld womit ich die vergleichssumme Zahle bekomme ich als Spende von Verwandten und Freunden ich selber habe nichts!

Ich soll den Gläubigern alles schriftlich zusenden damit die das überprüfen und die wollen mir dann schriftlich bescheid geben ob das geht oder nicht.

Ich möchte gerne einen Brief aufsetzen an die Gläubiger, will mir aber kein eigentor schießen worauf muss ich achten?

Mfg
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz vorzeitig beenden! worauf achten?
Beitrag von: Insoman am 09. Januar 2013, 16:07:19
Zitat
worauf muss ich achten?

auf so einiges...
wenn Sie konkrete Antworten wünschen, müssen Sie zumindest konkrete Fragen stellen..
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz vorzeitig beenden! worauf achten?
Beitrag von: Insokalle am 09. Januar 2013, 17:40:18
Aus der Entscheidung vom BGH (IX ZB 219/10) ergibt sich nur: "Die Schuldnerin einigte sich nach Aufnahme eines Verwandtendarlehens mit ihren drei Gläubigern auf Zahlungen in Höhe von etwa 5 % der angemeldeten Forderungen und auf einen darüber hinausgehenden Forderungsverzicht durch die Gläubiger. Weiter erklärten die Gläubiger ihr Einverständnis, dass das Insolvenzverfahren eingestellt werde."
Das dürfte die einfachste Variante sein aber in der Tat, man kann die Vereinbarung ausweiten, je nach Lage des Falles.
Außerdem müssen die Verfahrenskosten bezahlt werden.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz vorzeitig beenden! worauf achten?
Beitrag von: Xiros am 09. Januar 2013, 18:03:12
Das Geld bekomme ich nicht sondern die Spender überweisen es selber von Ihrem Konto an die Gläubiger!

Ich habe einen Brief aufgesetzt womit ich eine Summe X anbiete und darauf verweise das das Angebot aber nur Gültig ist wenn der andere Gläubiger auch zustimmt und die Gläubiger auch vor Gericht verbindlich zustimmen! Heist das alle Gläubiger einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zustimmen.
Hab auch eine frist gesetzt bis wann das Angebot gilt :-)
Habe darauf verwiesen das Finanziel definitiv nicht besser wird was man sowieso anhand meiner verdienste sieht!

So sieht es aus fehlt noch was?