Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: dischilli am 20. Dezember 2012, 17:52:03

Titel: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: dischilli am 20. Dezember 2012, 17:52:03
Hallo,
heute habe ich Post von meinen Anwalt erhalten, in dem er mir mitteilt, das die außergerichtliche Einigung mit den Glãubigern gescheitert ist und ich nun bei meinem zuständigen Amtsgericht die Verbraucherinsolvenz beantragen solle. Er würde mir gegen ein Honorar von fast 300 € dabei behilflich sein.
Kann ich mir das Geld sparen und den Antrag selber bei Gericht stellen? Ist das sehr kompliziert? Wo bekomme ich den Antrag her und was für weitere Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?
Oder soll ich das doch lieber den Anwalt überlassen und die 300 zahlen?

Danke im voraus für eure Antworten
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: paps am 20. Dezember 2012, 19:06:55
Die offiziellen Antragsunterlagen kann man bei den meisten Amtsgerichten online runterladen.
Aber beim Ausfüllen sollte man schon  ein wenig Kenntniss haben.

Das Ausfüllen allein ist aber nicht das Problem, ihr Anwalt müßte ihnen das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches mit dem Ergebniss der einzelnen Gläubiger bestätigen. Macht er das kostenfrei?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: dischilli am 20. Dezember 2012, 19:47:18
Diese Bescheinigung lag dem Schreiben bei.
Habe mich jetzt auch versucht, mich ein wenig auf den Seiten meines zuständigen Amtsgericht zu informieren. Aber ganz ehrlich, für mich klingt das alles nach Böhmischen Dörfern.
Ohne Hilfe werd ich es wohl nicht hinbekommen.

Welche Anträge muss ich denn einreichen? Antrag auf Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefeiung und Antrag auf Stundung der Gerichtskosten, oder? Ist der Insolvenzantrag und Restschuldbefreiung ein Antrag oder muss ich für die Restschuldbefreiung extra stellen?

Glaubt ihr, die Damen und Herren bei Gericht wären so nett mir ein wenig zu helfen? Oder gibt es andere Stellen,  wo man Hilfe bekommen kann ohne gleich ein Vermögen hinzulegen?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 21. Dezember 2012, 10:49:20
Beim Gericht werden Sie nicht viel Hilfe bekommen. Es gibt noch kostenlose Schuldnerberatungen. ABER: denken Sie daran, dass Sie nach dem Scheitern des Einigungsversuches (Datum beachten) nur 6 Monate Zeit haben den Antrag zu stellen.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Insoman am 21. Dezember 2012, 13:30:18
Wenn Sie wissen, wo Sie hin wollen und wirklich nur noch ein technisches Instrument benötigen, gibt es kostengünstige online-Programme.
Fragen Sie nach ,wenn Sie mehr darüber wissen möchten.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: dischilli am 21. Dezember 2012, 15:55:32
Onlineprogramme? Wie kann mir das helfen und wo bekommt man die?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Insoman am 22. Dezember 2012, 17:03:14
Schauen Sie sich ruhig einmal die Seite an, die über den Link in meiner Signatur zu erreichen ist.
Wenn Sie bereits im Besitz der Bescheinigung nach § InsO sind, können Sie eine kostengünstige Nutzung erwarten.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: sinagirl am 26. Dezember 2012, 16:05:55
hallo paps. vieleicht hast du ja im bekanntenkreis jemand der dabei hilfreich sein könnte.der antrag sieht nur so viel aus ist es aber nicht.würde mal sagen ist wie bei den menschen im hartz 4 antrag die müssen ja auch alles angeben.mich würde nur interessieren warum der anwalt 300 Euro für die Ausfüllung verlangt? oder betreut er dich währen des gesamten insolvenzverfahren weiter?ich finde das ist viel geld und würde versuchen es selbst so gut wie es geht auszufüllen. das was fehlt holen die sich eh ein von dir.hier im forum gibt es doch genügend personen die du fragen kannst wenn dir was unklar beim ausfüllen ist.der antrag für die restschuldbefreiung liegt auch mit bei .schönen abend noch.lg sinagirl
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: dischilli am 28. Dezember 2012, 17:03:30
@Insoman
Vielen Dank für den Tip, aber im Moment kann ich mir die Anmeldegebühr nicht leisten.

@sinagirl
Vielen Dank auch für deinen Tip. Ich habe jemanden gefunden, der auch bereits in Isolvenz ist und der mir seinen kopierten Antrag als Vorlage überlassen hat. Das allein hat mir schon sehr weiter geholfen. Außerdem habe ich im Antragsformular eine detailierte Beschreibeung eines jeden Puntktes gefunden.
Kurz, ich habe mich entschieden, den Antrag selber auszufüllen und ich habe ihn auch schon so gut wie fertig. :juchu:

Ein paar Fragen habe ich allerdings noch, die wie ich hoffe mir hier jemand beantworten kann.

1. Muß ich den Antrag auf Restschuldbefreiung mit dem InsoAntrag einreichen oder reicht das Kreuzchen unter den Punkt 4 auf dem InsoAntrag?

2. In Anlage 7B des InsoAntrages (Schuldenbereinigungsplan -Ergänzende Regelungen-) habe ich bei meiner Bekannten eine Regelung gesehen, die mehr oder weniger besagt, das wenn sich die Einkommenssituation ändern würde, ich den pfändbaren Betrag entsprechend des jeweilgen Anteil eines Gläubigers abführe. Im gegensatz verzichten die Gläubiger auf alle Pfändungen und verpflichten sich auf die Aushändigung aller Vollstreckungstitel nach der Laufzeit von 72 Monaten. Kann ich das so übernehmen?

3. Was hat "Verzicht auf Anhörungsrecht" mit folgenden Text zu bedeuten:
Für den Fall, daß das Gericht von der Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens absehen und die Fortsetzung des Verfahrens über den Eröffnungsantrag anordnen möchte, weil der vorgelegte Plan nach dessen Überzeugung keine Aussicht auf Annahme durch die Gläubiger hat, erkläre ich hierzu vorab mein Einverständnis und verzichte auf die entsprechende Anhörung nach § 306 (1) 3 InsO.

Wenn ich das noch beantwortet haben könnte, dann bin ich bereit, meinen Antrag fertig zu stellen und kann in demnächst abgeben.
Ich hoffe, mir kann hier jemand was dazu sagen.

Ich bedanke mich im voraus bei euch allen und wünsche euch einen Guten Rutsch ins neue Jahr 2013.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Insokalle am 28. Dezember 2012, 18:23:58
Zu 1:
Das Kreuz an der richtigen Stelle reicht.

Zu 2:
Dieser Teil des Insolvenzantrages gehört zum Schuldenbereinigungsplan. Der ist individuell gestaltet nach den persönlichen und wirtschaftlichen Begebenheiten eines Schuldners. Hüten Sie sich daher davor, solche Passagen einfach abzuschreiben. Der von Ihnen erwähnte Passus müsste allerdings so oder ähnlich bereits in Ihrem außergerichtlichen Plan stehen. Gleichen Sie das unbedingt ab. Ggf. fragen Sie bei Ihrem Bekannten nach, warum das so da drin steht und was im außergerichtlichen Vorschlag stand.

Zu 3:
Wo steht denn das im Antrag? Im Grunde erklärt es sich von selbst. Wenn das Gericht meint, dass der Schuldenbereinigungsplan voraussichtlich von den Gläubigern nicht angenommen wird, muss es den Schuldner anhören, bevor es mit dem Verfahren über den Insolvenzantrag weitergeht. Wenn Sie den angegebenen Text ans Gericht schicken, kann das die ganze Sache etwas beschleunigen. Daher macht es Sinn, wenn Sie selbst meinen, dass es ohnehin im Insolvenzverfahren enden wird.

Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: dischilli am 28. Dezember 2012, 21:33:04
Hallo,

das heisst zu 1.:
Ich brauche keinen extra Antrag auf Restschuldbefreiung.

Zu 2.:
Ich schaue noch mal in den Unterlagen der aussergerichtlichen Schuldenbereinigung und / oder frage meinen Bekannten. Aber was tun im Zweifelsfall? Besser nix rein schreiben?

Zu 3.:
Ich verzichte auf mein Anhörungsrecht.

Vielen Dank. Ich bin jezt ein ganzes Stück weiter.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Insokalle am 29. Dezember 2012, 12:55:34
Zu 2:
Sie machen nichts verkehrt, wenn Sie die ergänzenden Regelungen Ihrem außergerichtlichen Plan entnehmen. Wie gesagt, eine ähnliche Regelung sollte dort drin stehen.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: dischilli am 02. Januar 2013, 15:04:58
Frohes Neues :biggrin:

So, mein Antrag ist nun fertig und ich möchte ihn morgen einreichen.

Eine letzte Frage noch:

Mögliche Dokumente, wie z.B. Gehaltsabrechnungen etc., die ich dem Antrag hinzufügen muß, reichen die in Kopie oder muß ich die originalen einreichen?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Der_Alte am 02. Januar 2013, 17:46:07
Immer nur Kopien.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Strike_back am 02. Januar 2013, 18:49:26
§ 287 Antrag des Schuldners

(1) Die Restschuldbefreiung setzt einen Antrag des Schuldners voraus, der mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden soll. Wird er nicht mit diesem verbunden, so ist er innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis gemäß § 20 Abs. 2 zu stellen.
(2) Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt. Hatte der Schuldner diese Forderungen bereits vorher an einen Dritten abgetreten oder verpfändet, so ist in der Erklärung darauf hinzuweisen.
(3) Vereinbarungen, die eine Abtretung der Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge ausschließen, von einer Bedingung abhängig machen oder sonst einschränken, sind insoweit unwirksam, als sie die Abtretungserklärung nach Absatz 2 Satz 1 vereiteln oder beeinträchtigen würden.


Also nur ankreuzen reicht meines Erachtens nicht aus!

Anlage 3 muss zumindest auch beigefügt werden
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Insokalle am 02. Januar 2013, 18:59:38
Dann schauen Sie sich die Formulare für die Verbraucherinsolvenz mal genauer an.
Kleiner Tipp: Unter 4 steht zum Ankreuzen zur Auswahl "Ich stelle den Antrag auf Restschuldbefreiung (§ 287 InsO)" und " Restschuldbefreiung wird nicht beantragt". Die Unterschrift auf der Seite (Ziffer 7) versteht sich ebenfalls von selbst.
Kreuz an der richtigen Stelle und Unterschrift sind also ausreichend.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Strike_back am 02. Januar 2013, 19:03:18
Na wenn man hier so manche Sachen liest, ist das sorgfältige Lesen nicht immer eine Selbstverständlichkeit!

Wenn man schon Aufklärung betreiben will, dann sollte man auch vollständig Aufklären!
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: dischilli am 02. Januar 2013, 20:45:02
Also, das Kreuzchen "Antrag auf Restschuldbefreiung" unter Punkt 4 ist gesetzt und Formular wurde unter Punkt 7 unterschrieben.
Anlage 3 des InsoAntrages wurde ebenfalls beigefügt.

Also, kann ich davon ausgehen, das das reicht oder muß ich den Antrag auf Restschuldbefreiung noch extra stellen?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Strike_back am 02. Januar 2013, 20:51:34
Das ist dann soweit ok und ausreichend.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Insokalle am 03. Januar 2013, 09:02:30
Na wenn man hier so manche Sachen liest, ist das sorgfältige Lesen nicht immer eine Selbstverständlichkeit!
Wer im Glashaus sitzt...


Zitat
Wenn man schon Aufklärung betreiben will, dann sollte man auch vollständig Aufklären!

Worüber denn? Die Geschichte von den Bienen und den Blumen ist doch bekannt.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: dischilli am 03. Januar 2013, 13:01:17
Naja, allem hin oder her, der Anrag wurde heute abgegeben.
Die gute Frau auf dem Amtsgeicht hat alles nochmal grob durchgeblättert und es schien ok.

In 2-4 Wochen weiß ich dann mehr und werds hier berichten.

Danke an allen beteiligten für eure Hilfe.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: dischilli am 25. Januar 2013, 20:16:14
Hallo,

also heute war es dann soweit.
Ich habe heute vom Amtsgericht Bescheid bekommen, das das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und ein Treuhänder wurde bestimmt.
Der Antrag durch mich ausgefüllt, scheint also korrekt gewesen zu sein.
erfahren doch nicht eröffnet wird? Im Brief vom Amtsgericht steht irgendwas von Widersprüchen, die die Gläubiger in einer genannten Frist machen können.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Der_Alte am 25. Januar 2013, 21:20:56
Bitte nochmal die letzte Frage im vollständigen Satz.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: dischilli am 26. Januar 2013, 00:15:48
Oh, sorry. Probleme mit der Maus.

Meine Frage war, kann das Verfahren noch unterbrochen werden?
Im Schreiben vom Amtsgericht steht, das die Gläubiger innerhalb einer Frist beim Treuhänder noch Widerspruch einlegen können. Was passiert, wenn die das machen?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: paps am 26. Januar 2013, 10:07:48
Ohne Paragraphen wird das schwierig.

Es könnte sich auf die Forderungsanmeldung und die möglichen Absonderungsrechte beziehen.
Ein genereller Widerspruch zur Eröffnung ist m.E. nicht möglich.

Oder handelt es sich in dem Schreiben um den Beschluss zur Stundung der Kosten ?
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: dischilli am 26. Januar 2013, 11:06:31
Nein, der Beschluss zur Stundung der Kosten war mir extra zugegangen.

Im Schreiben der Insolvenzeröffnung geht es um einen Prüfungstermin nach den Paragraphen 29, 156 und 176 InsO
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Der_Alte am 26. Januar 2013, 14:38:41
Wahrscheinlich ist der Widerspruch im Prüfungstermin gemeint. In § 176 InsO heißt es dazu: "... Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern." Da es ein schriftliches Verfahren sein dürfte, muss also ein solche Widerspruch bis zum Prüfungsstichtag bei Gericht vorliegen.

Das ist eine Formalie, die für Sie mit großer Wahrscheinlichkeit keine Bedeutung erlangt. Hier geht es ausschließlich um einen Widerspruch gegen Forderungen, die für fehlerhaft gehalten werden. Über solche zweifelhaften Forderungen muss im Pfürungstermin das Gericht entscheiden.

Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: Insokalle am 26. Januar 2013, 16:40:55
§ 176 InsO würde ich nicht als Formalie abtun. Der Prüfungstermin ist immens wichtig, wenn man allein schon an Forderungen aus unerlaubter Handlung denkt. Außerdem kann ein Blick auf angemeldete Forderungen lohnenswert sein, um solche zu bestreiten, die nicht bestehen. Im PT wird nämlich die Forderung nach Grund, Betrag und Rang geprüft und das Ergebnis in die Tabelle eingetragen.

Das Gericht entscheidet nicht im Prüfungstermin über zweifelhafte Forderungen. Etwaige formale Mängel einer Anmeldung müssen vorher behoben sein.
Wird eine Forderung bestritten, entscheidet das Prozessgericht über die Feststellungsklage, wenn denn eine erhoben wird.
Titel: Re: Verbraucherinsolvenz - Wie Antrag stellen?
Beitrag von: dischilli am 27. Januar 2013, 14:14:03
Habe mir auch von Bekannten sagen lassen, das bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Konto erstmal gesperrt wird. Stimmt das? Was muss ich dann tun, um es wieder frei zu bekommen?