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Autor Thema: Verbraucherinsolvenz , zwei Gehälter, Pfändungsberechnung ???  (Gelesen 4439 mal)

Maxi0111

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Hallo,
hätte da mal eine Frage? Wir mussten schweren Herzens den Weg in die Verbraucherinsolvenz antreten.
Meine Frage nun meine Frau verdient voll und ich habe einen 400 Euro Job.
Vollzeit kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten.
Wie berechnet sich nun der Pfändungsanteil vom Gehalt meiner Frau und vor allem
wieviel muß ich von meinem 400 Euro Job abgeben.
Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.

Gruß - Maxi0111
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Feuerwald

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Re: Verbraucherinsolvenz , zwei Gehälter, Pfändungsberechnung ???
« Antwort #1 am: 03. April 2008, 10:50:31 »


 
Wie berechnet sich nun der Pfändungsanteil vom Gehalt meiner Frau

- i.d.R. gem. Lohnpfändungstabelle bezogen auf den Nettolohn Ihrer Frau. Hier kommt es auf die Zahl der gesetzlich unterhaltspflichtigen und zu berücksichtigen Personen an (Ehepartner, Kinder).


und vor allem wieviel muß ich von meinem 400 Euro Job abgeben.

-   nichts, da auch hier die gem. Lohnpfändungstabelle der Pfändungsbetrag zu ermitteln ist und Sie mit 400 Euro weit unter der Pfändungsfreigrenze liegen.

Da Sie eigene Einkünfte haben, kann der Treuhänder Ihrer Frau nach § 850c Abs. 4 ZPO versuchen einen Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen, Sie als zwar gesetzlich unterhaltspflichtige Person dennoch bei der Berechung des Pfändungsbetrages Ihrer Frau ganz/teilweise unberücksichtigt zu lassen.


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Maxi0111

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Re: Verbraucherinsolvenz , zwei Gehälter, Pfändungsberechnung ???
« Antwort #2 am: 03. April 2008, 11:53:24 »

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Also wir haben keine Kinder und ich kann wie beschrieben aus gesundheitlichen Gründen nur
einem 400 Euro Job nachgehen. Kann der Treuhänder trotzdem versuchen mich als unterhaltspflichtige
Person rauszunehmen und wird das in der Regel auch so praktiziert.
Und wonach richtet sich das teilweise oder ganz rausgerechnet ???
Für eine nochmalige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Gruß Maxi0111
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Feuerwald

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Re: Verbraucherinsolvenz , zwei Gehälter, Pfändungsberechnung ???
« Antwort #3 am: 03. April 2008, 12:25:05 »

Person rauszunehmen und wird das in der Regel auch so praktiziert.

- möglich ist in diesem Land alles, auch das Unmögliche. Bei 400,- Euro ist jedoch nach normalmenschlichen Ermessen eher nicht davon auszugehen, dass eine  Nichtberücksichtigung erfolgt, da kein Mensch seine persönliche Existenz aus 400 Euro/Monat bestreiten kann.


und wonach richtet sich das teilweise oder ganz rausgerechnet ???

- § 850c Abs. 4 ZPO spricht von "Ermessen" des Gerichts. Hier und da versucht auch schon mal der Treuhänder oder der Insolvenzverwalter nach eigenem Gutdünken zu entscheiden. Das muss man aber nicht hinnehmen.

Ich würde abwarten und sehen was kommt und je nach dem dann aktiv werden.

Gruss
Feuerwald


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Maxi0111

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Re: Verbraucherinsolvenz , zwei Gehälter, Pfändungsberechnung ???
« Antwort #4 am: 03. April 2008, 14:05:39 »

Vielen vielen Dank für die wirklich hilfreichen Antworten.

Gruß Maxi0111

 :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin:
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