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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Verbraucherinsolvenzantrag ausfüllen - Problem bei Ergänzungsblatt 5 G  (Gelesen 3770 mal)

Christ

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Hallo gute Leute  :hi:



Bin dabei , den Verbraucherinsolvenzantrag selbst auszufüllen .
Bekomme Probleme bei Ergänzungsblatt 5 G.
Bitte um Eure Hilfe .

 Unter Frage 50 , I , Punkt 1 - Arbeitseinkommen , 2 - Zulagen ,
3 - Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers , 4 - Weihnachtsgeld ,
5 - Urlaubsgeld ,    soll ich  den Auszahlungsbetrag angeben.
Das alles finde ich im meinem letztem Lohnabrechnung ,
aber als Brutto angegeben .
Hier wollen Die aber Netto ( Auszahlungsbetrag ) haben ,
wen ich das richtig verstanden habe .

Meine Frage .:
Muss ich ,  das alles detaliert in Netto umrechnen ,
was nicht so einfach wird ,
oder kann die Bruttobertäge einfach angeben  .

Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
« Letzte Änderung: 07. Januar 2011, 11:28:13 von Christ »
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Der_Alte

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Bei mir hat der Schuldnerberater die Beträge, die nicht zur akuellen Monatsabrechnung gehören (z.B. Weihnachtsgeld) als Bruttobeträge eingetragen und das Wort "brutto" dazugeschrieben.
Das Netto kann man ja für diese Einmalzahlungen nicht so ohne weiteres ausrechnen, weil es immer auf die zum Auszahlungszeitpunkt aktuellen Besteuerungsmerkmale ankommt.

Das Gericht hat das bisher nicht beanstandet.
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tomwr



Bin dabei , den Verbraucherinsolvenzantrag selbst auszufüllen .
Bekomme Probleme bei Ergänzungsblatt 5 G.
Bitte um Eure Hilfe .

Glückwunsch.  :wink:

Also mein Tipp: Die Formulare sind eine Orientierung aber müssen nicht zwingend für einen Insolvenzantrag verwendet werden. Zur Vereinfachung sollte man die Formulare aber verwenden. Ich würde in diesem Fall einfach eine Kopie der letzten Lohnabrechung als Anlage zu Ergänzungsblatt 5G verwenden, auf diese Anlage verweisen (Anlagen durchnummerieren).

Ein Insolvenzantrag muss im Wesentlichen erkennen lassen a) ob ein Insolvenzgrund gegeben ist und b) ob eine Stundung der Verfahrenskosten notwendig ist, diese also nicht aus dem Vermögen des Schuldners erbracht werden können.

Im Prinzip interessiert das Gericht hier der verfügbare (regelmäßige) Nettolohn, der aufgrund der Abtretung der Pfändung unterworfen wird für die Dauer von 6 Jahren aber Insolvenzeröffnung.

Wichtig in diesem Zusammenhang wäre auch anzugeben, ob Du bereits vorher schon eine Lohn- oder Gehaltsabtretung mit einer Bank, einer Versicherung, einer Leasingfirma oder wem auch immer vereinbart hast. Das ist oft nicht einfach zu beantworten wenn man die entsprechenden Unterlagen nicht mehr hat und Sinn macht es auch nur hier in den Formularen etwas anzugeben, wenn man es konkret benennen kann, also welcher Gläubiger mit welcher Forderung hier abgesichert ist.

Häufig wird in Arbeitsverträgen auch die Abtretung von Lohn-und Gehaltsforderungen gegenüber Dritten ausgeschlossen, in diesem Fall wäre die Abtretung nicht so wichtig da sie damit unwirksam ist. Auf der anderen Seite könnte es aber sein, dass Du die Arbeitsstelle womöglich wechselst oder wechseln mußt und in einem neu abgeschlossenen Arbeitsvertrag eine solche Klausel nicht enthalten ist. Daher besser nochmal grübeln und möglichst angeben wenn Unterlagen vorhanden sind. Die Abtretung wärend der Insolvenz läßt sich übrigens arbeitsvertraglich nicht abbedingen.

Im Zweifel würde ich dazu raten im Formular nein anzukreuzen wenn Dir nichts diesbezüglich bewußt ist, ich persönlich habe an kritischen Stellen wo man nur ja oder nein ankreuzen kann aber im Grund auch ein vielleicht möglich wäre folgenden Zusatz angegeben "Angabe nach bestem Wissen und Gewissen". Dazu hat mir damals mein beratender Anwalt geraten in Punkten wo ich mir nicht wirklich sicher war. Wurde vom Insolvenzgericht auch so akzeptiert.

Gerne vergessen werden in Insolvenzanträgen Mietkautionen als Forderung gegenüber dem Vermieter.
« Letzte Änderung: 08. Januar 2011, 00:09:28 von tomwr »
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paps

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Hallo gute Leute  :hi:



Bin dabei , den Verbraucherinsolvenzantrag selbst auszufüllen .


Mal abgesehen davon, dass das ganze nichts werden kann, wenn Sie an dieser Stelle schon scheitern.
Wer gibt Ihnen denn die Bescheinigung nach 305 InsO ?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Christ

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Hallo gute Leute  :hi:

Danke  Der Alte ,  tomwr   und    paps  für Eure Antworten .

Die Bescheinigung nach 305 InsO habe ich bekommen über INSOpoint - online schuldenfrei.
Den Verbraucherinsolvenzantrag fülle ich selbst aus  , online , über  Software diese Firma .
Ist mir bekannt , dass ich mich auch da informieren kann , mit diesem Problem .
Hier im Forum aber lese ich seit längerem Zeit mit ,und dadurch haben viele , mein Respekt
und  Vertrauen verdient . Deswegen Eure Meinung dazu war mir von grosse Bedeutung .
 
Dank Eure Tipps werde ich mein Problem lösen wie folgt :
Wie im Formular verlangt wird , füge ich Zwei letzte Lohnabrechnungen  bei .
Punkt 1 - Arbeitseinkommen , 2 - Zulagen , 3 - Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers ---
werde ich „ ja“ ankreuzen  und  verweisen auf beigefügte Lohnabrechnungen .
Punkt 4 - Weihnachtsgeld  , 5 - Urlaubsgeld ------   werde ich auch „ja“ ankreuzten ,und
da es hier Jahres Auszahlungsbetrag verlangt wird werde ich den Brutto Betrag angeben ,
und das Wort „brutto“ dazu schreiben .

Findet Ihr das OK ?

Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
Gespeichert
 

tomwr


Hört sich okay an.
Wenn da etwas unklar ist wird das Gericht ggf. nachfragen.
Mit den beigefügten Abrechnungen sollten aber alle Fragen dazu beantwortet sein bzw. das Gericht kann sich die Fragen beantworten.
Gespeichert
 
 

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