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Autor Thema: Verbraucherinsolvenzantrag ausfüllen - Problem beim Erbfall  (Gelesen 3919 mal)

Insokalle

Re: Verbraucherinsolvenzantrag ausfüllen - Problem beim Erbfall
« Antwort #20 am: 19. Dezember 2011, 11:03:54 »

Dazu hatte ich schon kurz geschrieben. Die Frage können Sie im Grunde selbst beantworten. Es bringt nichts, irgendwelche §§ oder Gerichtsentscheidungen in den Raum zu schmeißen, ohne sie sich zumindest einmal durchgelesen und sich darüber Gedanken gemacht zu haben, ob sie auch auf das eigene Problem zutreffen. Ich will es deshalb eigentlich gar nicht weiter breit wälzen. Nur kurz: In § 83 InsO steht u.a., dass der Schuldner über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft bestimmt. Der Erbfall war vor 3 Jahren, eine Ausschlagung des Erbes ist zumindest nach deutschem Recht nicht mehr möglich. Die Erbschaft gilt als angenommen. § 852 ZPO und BGH 196/08 betreffen Pflichtteilsansprüche. Darum scheint es hier aber nicht zu gehen, s.o.
Polen gehört zu EU, damit ist die EU-VO wohl anwendbar. Sonderregeln kenne ich nicht.


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Christ

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Re: Verbraucherinsolvenzantrag ausfüllen - Problem beim Erbfall
« Antwort #21 am: 21. Dezember 2011, 10:09:19 »

Hallo gute Leute  :hi:


Eine Frage habe noch .
Anfang Januar habe diese Termin beim Gericht im Polen .
Da werde ich auch persönlich erscheinen , da ich sowieso
im Polen bei Verwandten , Weihnachten und Neujahr
verbringen werde .
Soll ich für diese Zeit , meine Abwesenheit dem TH oder
Insolvenzgericht melden ??????????


Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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Insokalle

Re: Verbraucherinsolvenzantrag ausfüllen - Problem beim Erbfall
« Antwort #22 am: 21. Dezember 2011, 10:49:14 »

Urlaubsabwesenheit braucht nicht mitgeteilt werden.
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Christ

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Re: Verbraucherinsolvenzantrag ausfüllen - Problem beim Erbfall
« Antwort #23 am: 10. Januar 2012, 21:19:23 »

Hallo gute Leute  :hi:

Erstmal Frohes Neues Jahr
Mein Thema über Erbe aus Polen geht weiter.
Wie bereits angekündigt , war ich in Polen beim Gericht ,
und da habe  zur Protokoll erklärt , dass ich mit Annahme
und Aufteilung der Erbe  laut geltende Recht einverstanden bin .
Polnische Gericht hat aber in drei Monaten noch neuen Gerichtstermin
beschlossen , zur diese Termin werden meine vier Geschwister und
meine Muter ( Erbengemeinschaft ) geladen , also denke wird noch paar Monate dauern
bis meine Erbe im laufendem Verbraucherinsolvenzverfahren verwertet wird .

Zur meine Frage an Euch .
Mein Bruder hat mir diese Woche angeboten , mein Erbanteil an TH zu bezahlen ,
wen TH akzeptable Geldbetrag verlangen wird .
Damit würde  mein Bruder rechtlich , mein Erbanteil  übernehmen .
Dadurch würde man drohende zwangsverkauf der Immobile vermeiden können .
Wie wir uns  ( Erbengemeinschaft ) denken .
Wie sied Ihr das , ist sowas rechtlich möglich ?


Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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Insokalle

Re: Verbraucherinsolvenzantrag ausfüllen - Problem beim Erbfall
« Antwort #24 am: 11. Januar 2012, 10:40:22 »

Ich halte das nicht für ausgeschlossen.
Auf welchem Wege der Gegenwert des Erbteils in die Masse kommt, sollte dem IV/TH egal sein.
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Der_Alte

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Re: Verbraucherinsolvenzantrag ausfüllen - Problem beim Erbfall
« Antwort #25 am: 11. Januar 2012, 18:23:04 »

Ich glaube, der Treuhänder würde sich sogar darüber freuen, weil es für ihn der einfachere Weg ist.
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