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Autor Thema: Verdacht auf gewerbsmäßigen Betruges-  (Gelesen 1690 mal)

pinguin48

  • Gast
Verdacht auf gewerbsmäßigen Betruges-
« am: 24. April 2012, 13:24:19 »

Hallo

Heute bekam ich einen Anruf im Büro von der Kripo. Ich solle doch mal nach Hause fahren, da dort bereits die Kripo steht mit einem Beschluss der Wohnungsdurchsuchung.

Nun folgender Sachverhalt.
Ich wollte im Jahre 2007 einen Kredit aufnehmen hatte aber bereits 2 am laufen und so sagte man mir das dieses nicht ginge aber sie hätten andere Geschäftspartner die mehr Möglichkeiten hätten.

Dort gab mir dann die Telefonnummer. Nach Terminvereinbarung kamen dann 3 Männer zu mir nach Hause. Einer war angeblich ein Mitarbeiter der zukünftig finanzierenden Bank.

Die Lösung war :

Kauf einer Immobilie + Ablösung bestehender Kredite = 1 Rate -die dann mit den Mieteinnahmen(garantiert)
bezahlt werden + ca 300€ selbst. Das erschien mir und meinem damaligen Lebenspartner
eine gute Lösung zu sein.Das war Anfang 2008.(Sämtliche Kredite etc. waren alle ausschließlich nur auf mich abgeschlossen.

Nun kam es leider anders, die Mieter zahlten sehr unregelmäßig oder gar nicht.
Nach ca 1 Jahr konnte ich die Belastung nicht mehr tragen
Mitte 2009 ging ich dann zur Schuldenberatung und im Januar 2010 wurde dann PI eröffnet. Die Immobilie ist seit dem 22.03.12 versteigert.
Nun kam heute die Kripo zu mir um meine Wohnung zu durchsuchen -mit dem Verdacht auf gewerbsmäßigen Betruges- da ich einer von ca. 80 Fällen bin die Kreditnehmer waren.
Ich ging damals davon aus das alles mit rechten Dingen zugeht. Heute weiss ich das ich sehr naiv war.
Nun meine Frage falls der Vorwurf des Betruges mir nicht nachgewiesen wird wird mir dann trotzdem die Restschuldbefreiung erteilt ?

Lg Pinguin48


     
   
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Schuldenheini

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Re: Verdacht auf gewerbsmäßigen Betruges-
« Antwort #1 am: 25. April 2012, 10:04:16 »

Solange Sie nicht rechtskraeftig verurteilt sind ja.

SIe haben ja nichts getan also brauchen Sie auch keine Angst zu haben.

Betrug ist sowieso schwer nachzuweisen, da das wichtigste Tatbestandmerkmal , der Vorsatz ,sichergestellt sein muss.

Anzeigen der Gläubiger wegen Eingehungsbetruges sind ein sehr beliebtes Mittel die Forderung von der RSB auszuschliessen.
« Letzte Änderung: 25. April 2012, 10:07:38 von Schuldenheini »
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