Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lissi805 am 17. Juni 2009, 11:02:23
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Hallo ,
mein Sohn 16 Jahre ,möchte gern einen Zeitungsjob annehmen , um sich geld für eine
Fahrerlaubnis zusammen zu sparen.
ich befinde mich im eröffneten Inso-verfahren.
Wie wird der Verdienst meines Sohnes angerechnet ?
Muss ich dies dem TH melden ?
Danke für die Antwort.
lissi
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Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber:
Was soll der Verdienst des Sohnes mit deiner Inso zu tun haben? Wichtig wäre es nur, wenn du die Zeitungen austrägst.
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ich meine nur , da man ja alle Einkünfte melden muss.
Mein Sohn hat zwar nichts mit meiner INso zu tun, aber er lebt in meinen Haushalt und das Unterhaltsgeld für ihn
, muste ich auch angeben , ebenso das kindergeld.
gruß lissi
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Dann würde ich das formlos per Brief dem TH melden, und gut. Angerechnet wird da sicher nix.
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vieleicht weiß ja jemand genauer Bescheid, ob es angerechnet wird oder nicht.
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um was für riesige Beträge handelt es sich hier ?
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es sind 80 -100 euro pro monat.
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m. E. unrelevant.