Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: oioi am 18. Oktober 2006, 09:44:32

Titel: Vereinbarung mit Treuhänder
Beitrag von: oioi am 18. Oktober 2006, 09:44:32
Mein Treuhänder schickt mir folgende schriftliche Vereinbarung zur Unterzeichnung und dazu möchte ich Euren Rat hören. Ich befinde mich zur Zeit in einer Klage mit meinem Vermieter, welcher immens hohe (4x so hoch wie vereinbart) Nebenkosten nachfordert. Folgender textlaut des Treuhänders:

Die Beteiligten vereinbaren, daß Ansprüche aus dem privaten Wohnraum-Mietverhältnis des Insolvenzschuldners nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Der Mieter wird die laufenden Mieten aus seinem unpfändbaren Einkommen regelmäßig an seinen Mieter überweisen.

ich habe diese Vereinbarung nicht unterschrieben, da ich mich zur Zeit imlaufenden Verfahren mit dem Vermieter befinde.

Wer hat ähnliche Erfahrungen.

OiOi
Titel: Vereinbarung mit Treuhänder
Beitrag von: ThoFa am 18. Oktober 2006, 13:10:34
Hallo,

ch nehme an, dass Sie sich im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren befinden, also nicht in der Wohlverhaltensphase.

Diese Vereinbarung ist absoluter Blödsinn.

Wenn der Treuhänder aus der Haftung rauskommen wil, muss er lediglich eine Erklärung gemäß § 109 InsO abgeben, in der er erklärt dass Ansprüche aus dem Mietverhältnis nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Dazu bedarf es weder der Unterschrift von Ihnen noch die es Vermieters.

Allerdings ist der Prozess interessant. Was sagt der Treuhänder zu dem Prozess ? Besonders in Bezug auf § 85 InsO ?

MfG

ThoFa