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Autor Thema: vereinfachten Verfahren?  (Gelesen 2845 mal)

Credi

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vereinfachten Verfahren?
« am: 03. Februar 2008, 19:39:32 »

Hallo,
 was bedeutet vereinfachten Verfahren? :dntknw:
über antworten würde ich mich sehr feuen...
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Feuerwald

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Re: vereinfachten Verfahren?
« Antwort #1 am: 03. Februar 2008, 20:03:51 »


sog ganz allgemein spricht man beim einem  "vereinfachten Insolvenz(?)Verfahren" vom  Verbraucherinsolvenzverfahren.

 

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Credi

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Re: vereinfachten Verfahren?
« Antwort #2 am: 03. Februar 2008, 20:13:11 »

Hallo Feuerwald,
bei mein Mann, ist es eine Insolvenz Verfahren,
und nun meine frage gibt es auch eine einfachten Verfahren?
und wie lange läuft die den?

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paps

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Re: vereinfachten Verfahren?
« Antwort #3 am: 04. Februar 2008, 19:18:58 »

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist in der regel schon das vereinfachte Verfahren.
Es werden grundsätzliche Verfahrensschritte durchgeführt. Für Verbraucher nicht notwendige Schritte werden nicht durchgeführt.

Zu erkennen z.B. an der Bestellung eines TH zu Beginn des Verfahrens.

Im übrigen gibt es für Verfahren keine festen Laufzeiten.
Jedoch sollten die Verbraucherinsolenzverfahren wegen der Vereinfachungen schneller zu Ende sein.

Die Laufzeit der Abtretungserklärung und damit bis zur möglichen entgültigen Erteilung der RSB ist bei allen Verfahrensarten gleich.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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