Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Credi am 03. Februar 2008, 19:39:32

Titel: vereinfachten Verfahren?
Beitrag von: Credi am 03. Februar 2008, 19:39:32
Hallo,
 was bedeutet vereinfachten Verfahren? :dntknw:
über antworten würde ich mich sehr feuen...
Titel: Re: vereinfachten Verfahren?
Beitrag von: Feuerwald am 03. Februar 2008, 20:03:51

sog ganz allgemein spricht man beim einem  "vereinfachten Insolvenz(?)Verfahren" vom  Verbraucherinsolvenzverfahren.

 

Titel: Re: vereinfachten Verfahren?
Beitrag von: Credi am 03. Februar 2008, 20:13:11
Hallo Feuerwald,
bei mein Mann, ist es eine Insolvenz Verfahren,
und nun meine frage gibt es auch eine einfachten Verfahren?
und wie lange läuft die den?

Titel: Re: vereinfachten Verfahren?
Beitrag von: paps am 04. Februar 2008, 19:18:58
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist in der regel schon das vereinfachte Verfahren.
Es werden grundsätzliche Verfahrensschritte durchgeführt. Für Verbraucher nicht notwendige Schritte werden nicht durchgeführt.

Zu erkennen z.B. an der Bestellung eines TH zu Beginn des Verfahrens.

Im übrigen gibt es für Verfahren keine festen Laufzeiten.
Jedoch sollten die Verbraucherinsolenzverfahren wegen der Vereinfachungen schneller zu Ende sein.

Die Laufzeit der Abtretungserklärung und damit bis zur möglichen entgültigen Erteilung der RSB ist bei allen Verfahrensarten gleich.