Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Steiner am 15. Juni 2010, 20:46:31

Titel: Vereinfachtes INSO
Beitrag von: Steiner am 15. Juni 2010, 20:46:31
Hallo

Noch eine kurze Frage-Der Titel --Vereinfachtes INSOV-- hat das eine tiefere Bedeutung,oder heißt es nur so bei Privatpersonen?

Danke
Titel: Re: Vereinfachtes INSO
Beitrag von: CoD am 15. Juni 2010, 20:51:59
Als vereinfachtes Insolvenzverfahren wird meines Wissens nach nur das Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet.
Also das Verfahren für Privatpersonen, bzw. Personen die nicht selbständig sind oder waren und weniger als 20 Gläubiger haben.

Wenn das falsch ist, möge mich bitte jemand korrigieren.
Titel: Re: Vereinfachtes INSO
Beitrag von: Feuerwald am 15. Juni 2010, 20:52:13
oder heißt es nur so bei Privatpersonen?

= allg. das Verbraucherinsolvenzverfahren - IK- Insolvenz"Klein"Verfahren, ein etwas abgespeckte Version des IN (Regel)Insolvenzverfahrens