Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 01. Oktober 2007, 08:27:37
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Ich lese immer wieder dass das Verbraucherinsolvenzverfahren ein vereinfachtes Verfahren sei. Aber für mich als Laie läßt sich nicht erkennen worin dieses "Vereinfachte" besteht, es sind für Laien unzählige Vorschriften und Stolpersteine da.
Worin besteht nun wirklich die "Einfachheit" gegenüber Regelinsolvenz?
Entschuldigt meine unbeholfene Formulierung - ich kann es nicht besser darstellen im Moment.
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"Worin besteht nun wirklich die "Einfachheit" gegenüber Regelinsolvenz? "
... grumpf ...
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist etwas abgespeckt
a) Es wird ein Treuhänder und kein Insolvenzverwalter eingesetzt.
b) Der Treuhänder hat weniger Befugnisse und Aufgaben, als ein Insolvenzverwalter,
bspw. i.S. Absonderung und Verwertung
c) Der Berichtstermin entfällt, es gibt nur einen Prüfungstermin
d) Die Vorschriften über den Insolvenzplan entfallen ebenso
Da gibt’s sicherlich noch dies und das