Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Immio1984 am 14. Juni 2012, 19:22:04

Titel: Verfahren beendet???? Habe Fragen
Beitrag von: Immio1984 am 14. Juni 2012, 19:22:04
Hallo zusammen ich benötige mal dingend Hilfe und es wäre super wenn mir jemand weiter helfen könnte....

folgenden Beschluss habe ich heute bekommenm

In dem Insolvenzverfahren des ......
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt. (§ 291 InsO):

Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung vom.... den Obliegen nach § 295 InsO nachkommt und die Vorraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.

Der bisherige Insolvenzverwalter ... nimmt kraft Gesetztes die Aufgaben des Treuhänders nach § 291 Abs. 2, § 292 InO wahr -(§313 Abs. 1 Satz 2 InsO)

Die Laufzeit der Abtreung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am ... begonnen und beträgt sechs Jahre.

Darüberhinaus werdem dem Schuldner die Verfahrenskosten für das Restschuldbefreiungsverfahren gestundet, § 4 a Abs. 1, 3 InsO

Der Antrag des Schuldners ist sowohl zulässig , als auch begründet. Der Schuldner ist nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhätnissen nicht in der Lage, die Kosten des Verfahrens aufzubringen. Dies ergibt sich aus seinen Angaben im Antrag und aus Erkenntnissen des Insolvenzverfahrens.


1.) Ist das Verfahren damit beendet???
2.) Bekomme ich noch einen gesonderten Beschluss zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder bleibt es beim Beschluss zur Erteilung des Restschuldbefreiung?????
3.) Hier steht das die Kosten des Restschuldbefreiungsverfahrens gestundet sind, heisst das ich múss keine Mindestvergütung an den Treuhänder zahlen???

Über Antworten wäre ich super dankbar!!!
Titel: Re: Verfahren beendet???? Habe Fragen
Beitrag von: Der_Alte am 14. Juni 2012, 19:34:59
1. Nein
2. Sie bekommen noch einen Aufhebungsbeschluss.
3. Ja.
Titel: Re: Verfahren beendet???? Habe Fragen
Beitrag von: Immio1984 am 14. Juni 2012, 19:48:31
Danke... Sehr schön

1. ) Eine Frage habe ich wann erfahren die Gläubiger von der Ankündigung der RSB??? Schon jetzt oder erst nach Aufhebung des Verfahrens??

Muss mal sagen das mein Insogericht super schnell ist... Schlussbericht Insoverwalter vom 25.03.2012, Schreibem vom Insogericht am 02.04.2012, Schlusstermin wird zum 01.06.2012 mitgeteilt, heute (14.06.2012) Anküdnigung RSB...

Titel: Re: Verfahren beendet???? Habe Fragen
Beitrag von: Insokalle am 14. Juni 2012, 21:05:56
der Beschluss wird veröffentlicht
Titel: Re: Verfahren beendet???? Habe Fragen
Beitrag von: Der_Alte am 14. Juni 2012, 21:06:48
Mit Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Da können Sie auch selbst nachsehen, ob der Aufhebungsbeschluss schon veröffentlicht ist. Das geht meist schneller als die Zustellung zu Ihnen.
Titel: Re: Verfahren beendet???? Habe Fragen
Beitrag von: GelberHai am 14. Juni 2012, 21:26:04
Ab wann ist man denn dann in der WVP? Mit Zustellung des Beschlusses über die Ankündigung zur Restschuldbefreiung? Oder erst mit der Veröffentlichung im Internet über den Aufhebungsbeschluss?
Hintergrund meiner Frage ist, dass auch ich den Brief mit der Ankündigung der RSB (IK) vom Gericht am 9.Mai 2012 bekommen habe und ein Schreiben vom 1. Juni von meiner TH, die mir mitteilt, dass sich ja nun in der WVP bin seit 9. Mai und mir meine Rechte und Pflichten erklärt...
Wann beginnt sie denn nun die WVP?
Titel: Re: Verfahren beendet???? Habe Fragen
Beitrag von: Der_Alte am 15. Juni 2012, 17:53:13
Mit dem Aufhebungsbeschluss.