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Autor Thema: Verfahren geschlossen... was bedeutet das jetzt für mich ?  (Gelesen 2057 mal)

sammydeluxe

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Hi,

bin seit März 2011 in der Regelinsolvenz. Habe heute ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten mit dem Inhalt, das der Schlusstermin erfolgte und mir die Restschuldbefreiung nach Ablauf der 6 Jahre erteilt würde, wenn ich gemäß der Insoverordnung meine Pflichten nicht verletze.....

Die Aufhebung des Verfahrens erfolgt nach Rechtskraft des Restschuldbefreiungsankündigungsbeschlusses. GESCHLOSSEN
Name des Rechtspflegers .... so der Wortlaut.

Heißt das jetzt, das ich ab sofort in der Wohlverhaltensphase bin und mein Verfahren abgeschlossen ist ?
Das würde dann auch bedeuten, das ich aus meinem nicht pfändbaren Einkommen "Vermögen" ansparen dürfte um mir z.B. ein neues gebrauchtes Auto zu kaufen oder sonstige Dinge ?

Ist das so richtig, oder geht das noch nicht bzw. ab wann ist dies möglich ?

Würde mich über eure Antworten, wenn Sie ernst gemeint sind, sehr freuen. Besten Dank und liebe Grüße
 
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sashsash

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Re: Verfahren geschlossen... was bedeutet das jetzt für mich ?
« Antwort #1 am: 14. Juni 2012, 17:38:56 »

Kurz und bündig: Ja  :wink:
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sammydeluxe

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Re: Verfahren geschlossen... was bedeutet das jetzt für mich ?
« Antwort #2 am: 14. Juni 2012, 21:47:39 »

Bekomme ich dann jetzt noch den Aufhebungsbescheid vom Amtsgericht oder wie läuft das beim Regelinsoverfahren ? Also bin ich doch noch nicht drin.... erst wenn dies bekannt gemacht wurde und ich das schriftlich bekomme, oder ?

Verstehe ich irgendwie nicht... kann mich bitte jemand aufklären ? Auch wie lange es dauert, bis ich nach dem Beschluss des Amtsgerichtes und der Ankündigung  dann auch die Aufhebung des Verfahrens bestätigt bekomme ?!

Mir geht es darum, das ich ein neues Auto brauche in absehbarer Zeit und dieses darf ich ja erst von meinem unpfändbaren Einkommen kaufen, wenn ich in der Wohlverhaltensperiode bin. Aber wann beginnt diese genau ?

Bitte helft mir mal weiter, brauche echt fachmännische Aussagen !!!
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Insokalle

Re: Verfahren geschlossen... was bedeutet das jetzt für mich ?
« Antwort #3 am: 15. Juni 2012, 11:27:42 »

100e Male ist schon geschrieben worden, dass der Schuldner nach Verfahrensaufhebung wieder über sein Vermögen verfügen und verwalten darf. Dann endet der Insolvenzbeschlag und der Schuldner kann neues Vermögen ansammeln, das ihm verbleibt. Natürlich bekommt auch der Schuldner einen Aufhebungsbeschluss, zudem wird er veröffentlicht.

Das Verfahren wird aufgehoben, wenn die Schlussverteilung vollzogen ist und wenn der Beschluss über die Ankündigung der RSB rechtskräftig geworden ist.

Wie lange es nach dem Schlusstermin bis zur Verfahrensaufhebung dauert, hängt also vom jeweiligen Fall und vielleicht auch vom Verwalter und/oder den Gerichten ab.

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