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Autor Thema: TH bucht Lastschriften zurück trotz geringem Einkommen  (Gelesen 1820 mal)

moppel72

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TH bucht Lastschriften zurück trotz geringem Einkommen
« am: 20. Februar 2010, 14:34:03 »

Hallo bin neu hier und habe schon eine Frage. Mein TH hat Lastschriften rückwirkend 16 Wochen zurück geholt. Nun verdiene ich ca.700€ Netto und das ist unter Pfändbarer Grenze. Darf der Th das denoch machen? Ich dachte daß TH nur den Pfänbaren betrag sich holen dürfen aber was ist wenn man daruner liegt?
Gruß Jule :dntknw:
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paps

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Re: TH bucht Lastschriften zurück trotz geringem Einkommen
« Antwort #1 am: 21. Februar 2010, 09:58:07 »

Grundsätzlich handelt es sich um eine Unsitte im Kleinverfahren.
Es gibt eine Rechtsprechung zu einem Regelinsolvenzverfahren, allerdings ging es da um wesentlich höhere Beträge.

Benutzen Sie bitte die Suchfunktion mit z.B. Lastschriftrückgabe, dann wird sich alles selbst erklären.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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rookie

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Re: TH bucht Lastschriften zurück trotz geringem Einkommen
« Antwort #2 am: 22. Februar 2010, 16:15:11 »

16 Wochen ist jetzt ein wenig komisch...Lastschriften sind nur bis 6 Wochen nach Kontoabschluss retournierbar...
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Insokalle

Re: TH bucht Lastschriften zurück trotz geringem Einkommen
« Antwort #3 am: 22. Februar 2010, 18:31:31 »

... der meist quartalsweise erfolgt.
ca. 12 + 6 = 18
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moppel72

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Re: TH bucht Lastschriften zurück trotz geringem Einkommen
« Antwort #4 am: 23. Februar 2010, 11:43:32 »

danke für die Antworten, es ist so wie es ist,es waren nicht so viele Beträge.
gruss Jule
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