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Autor Thema: Verfahrens- und TH-Kosten müssen wann bezahlt werden?  (Gelesen 1677 mal)

purzelchen147

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Verfahrens- und TH-Kosten müssen wann bezahlt werden?
« am: 11. August 2010, 07:25:48 »

Hallo ihr lieben Wissenden,

ich lese nun schon seit Wochen hier im Forum und finde es wirklich toll was ihr hier alle auf die Beine stellt! Es siehr nun so aus, dass auch ich um eine PI nicht mehr drum rum komme. Ich war auch schon bei einer gewerblichen Schuldnerberatung, aber habe mir nicht gleich alles merken können, war bissel viel auf einmal  :dntknw:
Wann werden denn die Verfahrens- und die Treuhänderkosten fällig? Werden die aus der Masse bezahlt oder kommt dieser Betrag (lt. SB bei mir ca. 2.200 EUR) noch extra dazu und muss angespart werden?
Ich habe dauernd Panik, dass ich jetzt schon was übersehe oder einfach nicht weiß und dann nach 6 Jahren dumm aus der Wäsche gucke....
Hat jemand vll. gute Erfahrungen mit einer SB, die er/sie mir mitteilen kann - bin mir bei der jetzigen nicht wirklich sicher, ob die gut sind!

Vielen vielen Dank  :coffee:
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ThoFa

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Re: Verfahrens- und TH-Kosten müssen wann bezahlt werden?
« Antwort #1 am: 11. August 2010, 09:38:53 »

Hallo,

die Verfahrenskosten werden auf Antrag gestundet. Alles was in der Insolvenz und der anschließenden WVP zur Masse gelant, wird zuerst auf die Kosten gerechnet. Sind nach sechs Jahren die Kosten noch nicht bezahlt, müssen Sie weitere vier Jahre analog zur PKH zahlen. Danach werden die Kosten gänzlich erlassen.

MfG

ThoFa
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purzelchen147

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Re: Verfahrens- und TH-Kosten müssen wann bezahlt werden?
« Antwort #2 am: 11. August 2010, 10:13:30 »

Vielen Dank für die Antwort, dann bin ich wieder etwas schlauer!
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